Steuerrechner: Pauschbetrag und Fahrtkosten
Wie viel bringt der GdB bei der Steuer? Dieser Rechner ermittelt Ihre Pauschbeträge nach GdB und Merkzeichen und schätzt, was das an Steuern spart. Alle Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Was der Rechner macht
Der Rechner zeigt Ihnen zwei Dinge: welche Pauschbeträge Ihnen nach Ihrem GdB und Ihren Merkzeichen zustehen, und was das ungefähr an Steuern spart. Grundlage sind der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG und die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale nach § 33 Abs. 2a EStG. Alle Angaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.
Ihre Angaben
Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf den zuletzt verdienten Euro. Wer ihn nicht kennt, nimmt bei einem üblichen Angestelltengehalt die 30 Prozent.
Ihre Pauschbeträge: –
| Position | Betrag pro Jahr |
|---|
Die Beträge dahinter
Der Behinderten-Pauschbetrag steigt mit dem GdB von 384 Euro bei GdB 20 bis 2.840 Euro bei GdB 100. Wer die Merkzeichen H, Bl oder TBl hat, bekommt unabhängig vom GdB den erhöhten Betrag von 7.400 Euro, der die normale Staffel ersetzt. Die vollständige Tabelle mit allen Stufen und den Regeln zur Übertragung auf Eltern steht im Ratgeber zum Behinderten-Pauschbetrag.
Die Fahrtkostenpauschale beträgt 900 Euro ab GdB 80 oder ab GdB 70 mit Merkzeichen G, und 4.500 Euro bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H. Sie ersetzt jeden Einzelnachweis von Fahrten, ein Fahrtenbuch ist weder nötig noch möglich.
Warum die Ersparnis nur eine Schätzung ist
Der Pauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen, die tatsächliche Ersparnis hängt deshalb am persönlichen Grenzsteuersatz. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, die die Ersparnis leicht erhöhen, und bei der Fahrtkostenpauschale die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG, die je nach Einkommen und Familienstand ein bis sieben Prozent der Einkünfte beträgt und gegengerechnet wird. Der Rechner arbeitet deshalb mit gerundeten Werten und weist die Fahrtkostenpauschale gesondert aus. Für die verbindliche Berechnung ist das Finanzamt zuständig, bei komplexeren Fällen eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Ein Rechenbeispiel zum Mitdenken
Nehmen wir eine Angestellte mit GdB 80 und Merkzeichen G, zu versteuerndes Einkommen im mittleren Bereich, Grenzsteuersatz rund 30 Prozent. Der Pauschbetrag beträgt 2.120 Euro, dazu kommt die Fahrtkostenpauschale von 900 Euro, zusammen 3.020 Euro, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Grob gerechnet sind das rund 900 Euro weniger Steuern im Jahr, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Von der Fahrtkostenpauschale zieht das Finanzamt allerdings noch die zumutbare Belastung ab, sodass real etwas weniger ankommt. Über zehn Jahre summiert sich die Entlastung trotzdem auf einen deutlich fünfstelligen Betrag, und zwar ohne dass jemals ein Beleg gesammelt werden musste.
Der Vergleich mit dem Einzelnachweis lohnt in diesem Beispiel nicht: Um die 2.120 Euro Pauschbetrag zu schlagen, müssten die tatsächlichen laufenden behinderungsbedingten Kosten diese Summe zuzüglich der zumutbaren Belastung übersteigen, und das ist bei den typischen Alltagskosten selten der Fall. Anders sieht es aus, wenn außergewöhnliche Einzelposten anfallen, ein behindertengerechter Badumbau etwa. Solche Investitionen setzen Sie zusätzlich zum Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung an, der Pauschbetrag sperrt nur die laufenden typischen Kosten.
Was der Rechner bewusst weglässt
Nicht berücksichtigt sind eine Reihe weiterer Posten, die je nach Situation dazukommen können: der Pflege-Pauschbetrag für Angehörige, die Übertragung des Pauschbetrags eines Kindes auf die Eltern, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Krankheitskosten als allgemeine außergewöhnliche Belastung sowie die steuerliche Behandlung von Renten und Lohnersatzleistungen. Wer eine dieser Konstellationen hat, kommt mit einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung schneller und sicherer ans Ziel als mit jedem Onlinerechner. Für die reine Frage, was GdB und Merkzeichen an Pauschbeträgen bringen, reicht dieses Werkzeug.
So kommt das Geld schneller an
Wer nicht bis zur nächsten Steuererklärung warten will, beantragt beim Finanzamt einen Freibetrag für die Lohnsteuerabzugsmerkmale. Dann wird der Pauschbetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt und das Netto steigt sofort. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gilt auf Wunsch für zwei Jahre und ist mit ein paar Zeilen erledigt. Wichtig für das erste Jahr: Der Pauschbetrag gilt immer für das gesamte Kalenderjahr, in dem der GdB festgestellt ist, auch wenn der Bescheid erst im Dezember kommt.
Der Steuerrechner deckt Pauschbetrag und Fahrtkosten ab, mehr nicht. Für alles Weitere, von Krankheitskosten bis zur Rentenbesteuerung, ist eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein der bessere Weg.
Häufige Fragen
Ersetzt der Rechner die Steuererklärung?
Nein, er zeigt nur, welche Pauschbeträge Ihnen zustehen und was sie ungefähr wert sind. Eintragen müssen Sie sie selbst in der Steuererklärung oder über einen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug. Verbindlich rechnet allein das Finanzamt.
Warum erscheint bei aG nicht der Betrag von 7.400 Euro?
Weil der erhöhte Pauschbetrag nur bei den Merkzeichen H, Bl und TBl gilt, nicht beim aG. Wer aG hat, bekommt den normalen Pauschbetrag nach GdB, dafür aber die höhere Fahrtkostenpauschale von 4.500 Euro.
Kann ich Pauschbetrag und tatsächliche Kosten kombinieren?
Bei den laufenden typischen Kosten gilt entweder oder. Einmalige Posten wie ein behinderungsbedingter Umbau, Krankheitskosten oder eine Haushaltshilfe lassen sich aber zusätzlich zum Pauschbetrag ansetzen.
Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.