Erklärung zur Barrierefreiheit
Ein Portal über Behinderung, das selbst nicht barrierefrei ist, wäre eine schlechte Pointe. Hier steht offen, was wir umgesetzt haben, wo es noch hakt und wie Sie uns auf Barrieren hinweisen können.
Unser Anspruch
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA. Als privatwirtschaftliches Angebot unterliegen wir nicht der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, die für öffentliche Stellen gilt. Wir halten uns trotzdem an deren Maßstäbe, weil ein erheblicher Teil unserer Leserinnen und Leser auf barrierefreie Bedienung angewiesen ist.
Was umgesetzt ist
- Farbkontraste: Alle Text-Hintergrund-Kombinationen erreichen mindestens das Verhältnis 4,5 zu 1, die meisten liegen deutlich darüber. Grafische Elemente und Bedienelemente erreichen mindestens 3 zu 1.
- Bedienung ohne Maus: Die gesamte Seite ist per Tastatur nutzbar, alle fokussierten Elemente haben eine deutlich sichtbare Fokusmarkierung. Ein Sprunglink zum Inhalt steht am Anfang jeder Seite.
- Struktur: Jede Seite hat genau eine H1, die Überschriftenhierarchie ist durchgängig, Landmarken für Kopfbereich, Navigation, Inhalt und Fußbereich sind gesetzt. Die Sprache ist im Dokument als Deutsch ausgezeichnet.
- Schrift und Zoom: Basisschriftgröße 18 Pixel mit großzügigem Zeilenabstand. Alle Größen sind relativ angegeben, die Seite bleibt bis 200 Prozent Zoom und bei vergrößerter Systemschrift vollständig nutzbar, ohne horizontales Scrollen.
- Bewegung: Es gibt keine automatisch startenden Animationen, keine Videos, keine blinkenden Inhalte. Übergänge werden bei aktivierter Systemeinstellung für reduzierte Bewegung abgeschaltet.
- Formulare und Rechner: Alle Bedienelemente sind beschriftet, Ergebnisse werden über eine Live-Region ausgegeben, damit Screenreader sie ansagen.
- Bilder: Inhaltstragende Bilder haben Alternativtexte, dekorative Grafiken sind für Hilfsmittel ausgeblendet. Tabellen haben Beschriftungen und Kopfzellen.
- Kein Cookie-Banner, keine Overlays, keine Pop-ups, die die Bedienung unterbrechen.
Bekannte Einschränkungen
Ehrlichkeit gehört zu so einer Erklärung dazu. Diese Punkte sind uns bekannt:
- Breite Tabellen, etwa die GdB-Tabelle, lassen sich auf schmalen Displays nur seitlich scrollen. Wir prüfen, ob eine alternative Kartenansicht für kleine Bildschirme sinnvoll ist.
- Einige Fachbegriffe aus dem Sozialrecht sind sprachlich anspruchsvoll. Wir erklären sie im Fließtext, eine durchgängige Fassung in Leichter Sprache gibt es derzeit nicht.
- PDF-Dokumente Dritter, auf die wir im Text verweisen, etwa die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, liegen nicht in unserer Verantwortung und sind nicht immer barrierefrei aufbereitet.
Barrieren melden
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt, schreiben Sie uns über die im Impressum hinterlegte Adresse. Schildern Sie möglichst konkret, welche Seite betroffen ist, welches Hilfsmittel Sie verwenden und was nicht funktioniert. Solche Hinweise prüfen und beheben wir. Bitte beachten Sie: Anfragen zu persönlichen GdB-Verfahren beantworten wir grundsätzlich nicht, dafür sind die unter Beratungsstellen genannten Stellen zuständig.
Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Juli 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Sie wird überprüft, wenn wir wesentliche Änderungen an der Website vornehmen.
Barrierefreiheit ist bei einem Portal über Behinderung keine Kür, sondern Grundvoraussetzung. Deshalb behandeln wir Hinweise auf Barrieren mit derselben Priorität wie inhaltliche Fehler.
Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.