Schwerbehindertenausweis
Wann er zusteht, wie der Antrag läuft und was passiert, wenn er befristet ist.
- Voraussetzungen
- Antrag Schritt für Schritt
- Verlängerung
- Verlust und Ersatz
Tabellen, Merkzeichen, Nachteilsausgleiche. Ohne Amtsdeutsch.
Wer zum ersten Mal einen Bescheid vom Versorgungsamt in der Hand hält, versteht meistens erst mal wenig. Hier finden Sie die Werte aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die Bedeutung der Merkzeichen und eine Übersicht darüber, welche Rechte ab welcher Stufe tatsächlich gelten.
unter 50: einzelne Ausgleiche
ab 50: Schwerbehinderung
Den GdB gibt es nur in Zehnerschritten, ein GdB von 45 oder 55 existiert nicht. Klicken Sie auf eine Stufe, um zu sehen, was dort konkret gilt.
Zehn Ratgeber mit den Bewertungsrastern aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, jeweils mit den Befunden, auf die es ankommt.
Fünf Bereiche, in denen die meisten Menschen hängen bleiben. Jeder davon führt zu einem ausführlichen Ratgeber mit Tabellen, Fristen und Beispielen.
Wann er zusteht, wie der Antrag läuft und was passiert, wenn er befristet ist.
Die Buchstaben im Ausweis entscheiden über Freifahrt, Parkplatz und Steuern.
Von der Depression über die Bandscheibe bis zur Krebserkrankung mit Heilungsbewährung.
Ein zu niedriger GdB ist kein Urteil. Rund ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg.
Was der Ausweis im Alltag wirklich wert ist, von der Steuer bis zur Rente.
Schätzen Sie ein, welcher Gesamt-GdB bei Ihren Beeinträchtigungen realistisch ist. Der Rechner rechnet nach der amtlichen Logik, addiert also nicht einfach.
Jetzt berechnenDie Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Angaben übertragen oder gespeichert.
Dann sind Sie hier richtig informiert, aber falsch beraten. Wir sind ein Lexikon und dürfen keine Einzelfälle prüfen. Diese Stellen tun das, kostenfrei oder gegen geringen Beitrag:
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine Maßzahl zwischen 20 und 100. Er beschreibt, wie stark sich eine gesundheitliche Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirkt. Wichtig dabei: Er misst nicht, wie krank jemand ist, und schon gar nicht, wie viel Leistung jemand noch bringen kann. Er misst die Auswirkung. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb völlig unterschiedliche Werte bekommen.
Der GdB wird immer in Zehnerschritten festgestellt. Werte wie 45 oder 65 gibt es nicht. Unterhalb von 20 wird zwar ein Grad festgestellt, es hängen aber praktisch keine Vorteile daran. Ab 20 beginnt der Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung, ab 30 kommt die Gleichstellung im Arbeitsleben in Betracht, und ab 50 gilt man als schwerbehindert. Das ist die Schwelle, an der sich am meisten ändert.
Das ist der Punkt, an dem fast alle stolpern. Wer mehrere Beeinträchtigungen hat, bekommt für jede einen Einzel-GdB. Diese Werte werden aber nicht addiert. Das Versorgungsamt nimmt den höchsten Einzelwert als Ausgangspunkt und prüft dann, ob die übrigen Beeinträchtigungen das Gesamtbild zusätzlich verschlechtern. Oft überschneiden sich die Auswirkungen. Wer wegen eines Rückenleidens ohnehin schlecht laufen kann, wird durch ein zusätzliches Knieproblem nicht zwangsläufig doppelt eingeschränkt.
Als Faustregel aus der Praxis: Ein Einzelwert von 10 erhöht den Gesamt-GdB so gut wie nie. Ein Wert von 20 erhöht ihn manchmal um zehn Punkte. Erst ab 30 aufwärts wirkt sich eine weitere Beeinträchtigung regelmäßig aus. Rechtlich steht das in § 152 Abs. 3 SGB IX, ausformuliert wird es in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Wie das im Einzelnen aussieht, steht auf unserer Seite zum Gesamt-GdB.
Grundlage ist die Versorgungsmedizin-Verordnung, genauer die Anlage zu § 2, die alle Welt nur die Versorgungsmedizinischen Grundsätze nennt. Dieses Regelwerk ist für die Versorgungsämter verbindlich. Es enthält für die meisten Erkrankungen keine festen Zahlen, sondern Spannen. Bei einer Depression steht dort zum Beispiel eine Spanne von 30 bis 40 für stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit. Wo innerhalb dieser Spanne der eigene Fall landet, hängt von den ärztlichen Befunden ab.
Genau deshalb finden Sie bei uns überall Spannen und keine Versprechen. Wenn irgendwo im Netz steht, eine bestimmte Diagnose bringe garantiert einen GdB von 50, dann ist das schlicht falsch. Entschieden wird immer im Einzelfall, und entschieden wird ausschließlich vom Versorgungsamt.
Alle Regeln sind hier verständlich erklärt, von den einzelnen Stufen über die Merkzeichen bis zu den Fristen. GdBL ist dabei ein Nachschlagewerk. Sie können hier nachlesen, welche Werte üblich sind, welches Merkzeichen welche Voraussetzung hat, wie ein Widerspruch aufgebaut wird und welche Fristen gelten. Alle Inhalte tragen ein Datum, damit Sie sehen, auf welchen Stand der Rechtslage sie sich beziehen, und werden von einer Fachperson aus Recht, sozialer Arbeit oder Wirtschaft durchgesehen.
Was wir nicht tun: Wir prüfen keine Bescheide, wir formulieren keine Widersprüche für Sie und wir beantworten keine persönlichen Anfragen. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern eine rechtliche Grenze. Rechtsberatung im Einzelfall dürfen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur bestimmte Stellen leisten. Wenn es konkret wird, gehen Sie zu einem Sozialverband oder zu einer Fachanwältin. Beides ist deutlich günstiger, als die meisten denken, und in vielen Fällen der Unterschied zwischen einem GdB von 40 und einem von 50.
Ab einem GdB von 50. Dann besteht Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und auf die Nachteilsausgleiche, die daran hängen, etwa fünf Tage Zusatzurlaub und der besondere Kündigungsschutz. Bei einem GdB von 30 oder 40 können Sie sich bei der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen und bekommen dadurch einen Teil dieser Rechte.
Nein. Das Versorgungsamt geht vom höchsten Einzelwert aus und prüft, ob die weiteren Beeinträchtigungen das Gesamtbild zusätzlich verschlechtern. Zwei Beeinträchtigungen mit je 30 ergeben deshalb keinen GdB von 60, in der Praxis meist 40, je nach Zusammenwirken auch 50.
In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie sind für alle Versorgungsämter verbindlich und enthalten für die meisten Erkrankungen Wertespannen. Unsere Übersicht der GdB-Werte gibt diese Spannen nach Krankheitsgruppen sortiert wieder.
Nichts. Das Feststellungsverfahren ist kostenfrei, ebenso der Widerspruch. Auch eine Klage vor dem Sozialgericht ist in diesen Verfahren gerichtskostenfrei. Kosten entstehen nur, wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen und der Widerspruch keinen Erfolg hat.
Ja. Der Behinderten-Pauschbetrag beginnt bereits bei einem GdB von 20 und steigt mit jeder Stufe. Ab einem GdB von 30 kommt die Gleichstellung im Arbeitsleben in Betracht, die vor allem beim Kündigungsschutz hilft. Ein niedriger GdB ist außerdem der Ausgangspunkt für einen späteren Verschlimmerungsantrag.
Nein. Wir sind ein Informationsportal und bieten weder Beratung noch Vertretung an, auch nicht per E-Mail. Für die persönliche Beratung sind Sozialverbände wie VdK und SoVD zuständig, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht.
Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.