GdB-Stufen im Überblick: von 20 bis 100
Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten festgestellt. Mit jeder Stufe kommen Rechte dazu, der größte Sprung liegt bei 50. Hier sehen Sie, was auf welcher Stufe gilt.
Die Systematik: eine Treppe mit einer großen Stufe
Formal beginnt eine Behinderung im Sinne des Gesetzes bei einem GdB von 20, darunter wird kein Grad festgestellt. Von da an steigen die Nachteilsausgleiche stufenweise. Die meisten Stufen bringen vor allem einen höheren Steuerfreibetrag. Die eine große Stufe liegt bei 50: Dort beginnt die Schwerbehinderung, und mit ihr der Ausweis, der besondere Kündigungsschutz, der Zusatzurlaub und die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen.
| GdB | Das kommt auf dieser Stufe dazu | Pauschbetrag/Jahr |
|---|---|---|
| 20 | Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung, Nachweis ohne Ausweis per Feststellungsbescheid | 384 € |
| 30 | Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen über die Agentur für Arbeit möglich, damit Kündigungsschutz im Job | 620 € |
| 40 | Wie bei 30, höherer Pauschbetrag; letzte Stufe vor der Schwerbehinderung | 860 € |
| 50 | Schwerbehinderteneigenschaft: Ausweis, 5 Tage Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Übernahmeanspruch von Hilfen im Job | 1.140 € |
| 60 | Höherer Pauschbetrag; steuerliche Übertragung des Pauschbetrags bei Kindern bleibt möglich | 1.440 € |
| 70 | Höherer Pauschbetrag; in Kombination mit Merkzeichen G gibt es die Fahrtkostenpauschale von 900 € | 1.780 € |
| 80 | Fahrtkostenpauschale von 900 € auch ohne Merkzeichen G | 2.120 € |
| 90 | Höherer Pauschbetrag | 2.400 € |
| 100 | Höchststufe; oft verbunden mit Merkzeichen, an denen weitere Rechte hängen | 2.840 € |
Pauschbeträge nach § 33b EStG, Stand der Rechtslage Juli 2026. Für hilflose, blinde und taubblinde Menschen gilt unabhängig vom GdB ein erhöhter Pauschbetrag von 7.400 €.
Unter 50: mehr wert, als viele denken
Ein GdB von 20, 30 oder 40 fühlt sich für viele wie eine Niederlage an, gerade wenn man auf die 50 gehofft hat. Trotzdem lohnt es sich, die Feststellung nicht liegen zu lassen. Der Pauschbetrag senkt jedes Jahr die Steuer, ohne dass einzelne Kosten belegt werden müssen. Und ab 30 öffnet die Gleichstellung eine Tür, die viele nicht kennen: Die Agentur für Arbeit kann Sie auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichstellen, wenn Sie wegen der Behinderung Ihren Arbeitsplatz nicht behalten oder keinen bekommen können. Mit der Gleichstellung gilt der besondere Kündigungsschutz, und der Arbeitgeber kann Zuschüsse für die Ausstattung des Arbeitsplatzes erhalten. Details dazu stehen im Ratgeber zur Gleichstellung.
Ein niedriger GdB ist außerdem eine Basis. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, genügt ein Verschlimmerungsantrag mit neuen Befunden, um den Wert neu feststellen zu lassen. Das Verfahren ist dann oft schneller als ein kompletter Erstantrag.
Ab 50: die Schwerbehinderung
Mit dem GdB von 50 ändert sich die rechtliche Stellung grundlegend. Sie können den Schwerbehindertenausweis beantragen, der als Nachweis für alle Nachteilsausgleiche dient. Im Arbeitsleben gelten fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünftagewoche und der besondere Kündigungsschutz, bei dem der Arbeitgeber vor jeder Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts braucht. In der Rentenversicherung eröffnet sich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, mit der Sie zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen können, wenn 35 Versicherungsjahre zusammenkommen.
Was oberhalb von 50 dazukommt, ist überschaubarer, aber nicht unwichtig: steigende Pauschbeträge, ab 80 die Fahrtkostenpauschale, und mit steigendem GdB wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Merkzeichen anerkannt werden, an denen Freifahrt, Parkerleichterungen oder die Kfz-Steuerbefreiung hängen. Die Merkzeichen selbst sind allerdings nie automatisch mit einer Stufe verbunden, sie haben eigene Voraussetzungen. Eine Übersicht gibt es auf der Seite zu den Merkzeichen.
Welche Stufe bei welcher Erkrankung realistisch ist
Die Stufe ergibt sich nie aus einer Diagnose, sondern aus deren Auswirkungen und, bei mehreren Erkrankungen, aus deren Zusammenspiel. Wer wissen will, in welchem Bereich die eigene Konstellation ungefähr liegt, findet die Bewertungsraster auf den Seiten zu den einzelnen Krankheitsgruppen: Psyche, Wirbelsäule, Krebs, Diabetes, Herz und Kreislauf, Atemwege, Gelenke und Rheuma, Neurologie, Augen und Ohren sowie innere Organe. Die Zusammenführung mehrerer Werte erklärt die Seite zum Gesamt-GdB.
Befristung und Neufeststellung: Stufen sind nicht für immer
Ein festgestellter GdB ist keine lebenslange Zusage. Das Amt kann eine Nachprüfung von Amts wegen ansetzen, typischerweise wenn bei der Feststellung absehbar war, dass sich der Zustand bessern kann, etwa nach Operationen oder während einer Heilungsbewährung. Umgekehrt können Sie selbst jederzeit einen Verschlimmerungsantrag stellen, wenn neue Erkrankungen dazukommen oder bestehende sich verschlechtern. Wichtig zu wissen: Bei jeder Neufeststellung wird der gesamte Zustand neu bewertet, nicht nur die gemeldete Verschlechterung. In seltenen Fällen kann dabei auch ein niedrigerer Wert herauskommen, weshalb sich vor einem Verschlimmerungsantrag ein ehrlicher Blick auf die Aktenlage lohnt.
Ein verbreitetes Missverständnis: Stufe gleich Merkzeichen
Immer wieder liest man, ab GdB 70 gebe es automatisch das Merkzeichen G oder ab 80 den Parkausweis. Das stimmt nicht. Merkzeichen haben eigene medizinische Voraussetzungen und werden unabhängig von der Stufe geprüft. Richtig ist nur, dass hohe Stufen und Merkzeichen häufig zusammen auftreten, weil beiden dieselben schweren Beeinträchtigungen zugrunde liegen. Wer also mit GdB 80 kein Merkzeichen G im Ausweis hat, hat auch keinen Anspruch auf die Wertmarke für den Nahverkehr.
Zur jeweiligen Stufe springen
Für jede Stufe von 20 bis 100 haben wir eine eigene Seite mit allem, was dort konkret gilt: Steuer, Arbeit, Rente, Mobilität und die typischen Fragen. Klicken Sie in der Tabelle oben einfach auf den Wert, oder nutzen Sie die Skala auf der Startseite.
Der Überblick oben ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber zuverlässig, ab welcher Stufe sich welche Tür öffnet. Genau das ist vor einem Antrag die wichtigste Information.
Häufige Fragen
Gibt es einen GdB von 10?
Eine Behinderung im rechtlichen Sinn beginnt bei einem GdB von 20, ein eigenständiger Bescheid über einen GdB von 10 ergeht nicht. Als Einzelwert innerhalb der Gesamtbewertung kommt die 10 aber vor, sie erhöht den Gesamt-GdB nur praktisch nie.
Bekomme ich mit GdB 40 einen Schwerbehindertenausweis?
Nein, der Ausweis setzt einen GdB von mindestens 50 voraus. Mit 30 oder 40 können Sie aber die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Gleichstellung bringt den Kündigungsschutz, nicht jedoch Zusatzurlaub, Freifahrt oder die vorgezogene Altersrente.
Steigt der Pauschbetrag automatisch, wenn mein GdB erhöht wird?
Der höhere Pauschbetrag gilt ab dem Jahr, in dem der höhere GdB festgestellt wird, und zwar rückwirkend für das ganze Jahr. Wird der GdB rückwirkend für frühere Jahre festgestellt, können Sie auch für diese Jahre eine Änderung der Steuerbescheide beantragen, solange sie noch änderbar sind.
Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.