GdB 20: die erste Stufe mit Wirkung
Ein GdB von 20 ist der Einstieg in das System. Groß ist die Ausbeute noch nicht, aber sie ist auch nicht null: Der Steuerpauschbetrag gilt ab hier, und die Feststellung ist eine wertvolle Grundlage für später.
Was ein GdB von 20 rechtlich bedeutet
Mit einem GdB von 20 liegt eine Behinderung im Sinne des Gesetzes vor, denn § 2 SGB IX setzt für den Behinderungsbegriff einen Grad von mindestens 20 voraus. Unterhalb dieser Marke stellt das Versorgungsamt keinen Grad fest, der Antrag wird dann schlicht abgelehnt. Die 20 ist also die Eintrittskarte in das System, auch wenn die großen Nachteilsausgleiche erst auf höheren Stufen warten.
Einen Schwerbehindertenausweis gibt es bei GdB 20 nicht, der setzt eine 50 voraus. Als Nachweis dient stattdessen der Feststellungsbescheid selbst. Den sollten Sie gut aufheben, denn genau dieses Papier legen Sie dem Finanzamt vor.
Der konkrete Vorteil: 384 Euro Pauschbetrag
Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG beginnt bei GdB 20 mit 384 Euro im Jahr. Das klingt unspektakulär, ist aber Geld ohne Gegenleistung: Sie müssen keine einzige Quittung sammeln, der Betrag wird pauschal vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sind das gut 115 Euro weniger Steuer pro Jahr, jedes Jahr. Seit der Reform 2021 gibt es den Pauschbetrag übrigens bereits ab GdB 20 ohne weitere Voraussetzungen, die früheren Zusatzbedingungen für niedrige Grade sind entfallen.
Eintragen können Sie den Pauschbetrag in der Steuererklärung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Alternativ lässt er sich als Freibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegen, dann wirkt er schon im monatlichen Netto. Mehr dazu, auch zur Frage, wann sich stattdessen der Einzelnachweis tatsächlicher Kosten lohnt, steht im Ratgeber zum Behinderten-Pauschbetrag.
Was bei GdB 20 noch nicht gilt
- Keine Gleichstellung: Die beginnt erst bei GdB 30. Mit einer 20 gibt es keinen Weg zum besonderen Kündigungsschutz.
- Kein Zusatzurlaub und keine vorgezogene Altersrente, beides hängt an der Schwerbehinderung ab GdB 50.
- Keine Merkzeichen im praktischen Sinn: Freifahrt, Parkerleichterungen und Kfz-Steuervorteile setzen Merkzeichen voraus, die bei einem GdB von 20 kaum je in Betracht kommen.
Warum sich die Feststellung trotzdem lohnt
Man kann bei einer 20 achselzuckend abwinken. Klüger ist es, die Feststellung als Fundament zu betrachten. Chronische Erkrankungen entwickeln sich, und wer bereits einen festgestellten GdB hat, stellt bei einer Verschlechterung nur noch einen Verschlimmerungsantrag. Das Amt kennt die Vorgeschichte, die Akte existiert, oft geht es schneller als ein Erstantrag. Außerdem zwingt schon der Erstantrag dazu, die eigene Befundlage zu ordnen: Welche Ärzte haben was dokumentiert? Diese Sammlung zahlt sich in jedem späteren Verfahren aus.
Und noch ein Punkt, der gern übersehen wird: Der Pauschbetrag gilt rückwirkend für das ganze Jahr der Feststellung. Wer im November den Bescheid bekommt, nimmt die 384 Euro für das komplette Steuerjahr mit.
Der Weg zur Feststellung, falls noch keiner gestellt ist
Wer noch gar keinen GdB hat und mit einer 20 rechnet, stellt den Feststellungsantrag beim Versorgungsamt seines Bundeslands, in den meisten Ländern geht das online. Geben Sie alle Erkrankungen an, nicht nur die Hauptdiagnose, und legen Sie aktuelle Befundberichte gleich bei, das spart erfahrungsgemäß Wochen. Das Verfahren ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts: Wer den festgestellten Grad nie nutzt, hat dadurch keinerlei Nachteile. Krankenkasse, Arbeitgeber oder Versicherungen erfahren von dem Verfahren nichts, solange Sie es nicht selbst mitteilen. Lediglich bei Neuabschlüssen privater Versicherungen können Gesundheitsfragen zu beantworten sein, die unabhängig vom GdB ohnehin nach Erkrankungen fragen.
Wenn Sie die 20 für zu niedrig halten
Der Blick in die GdB-Tabelle zeigt, welche Spannen für Ihre Erkrankungen üblich sind. Liegt Ihre Konstellation erkennbar höher, prüfen Sie den Bescheid: Wurden alle Erkrankungen bewertet? Lagen aktuelle Befunde vor? Innerhalb eines Monats können Sie Widerspruch einlegen, das Verfahren ist kostenfrei. Wie das geht, steht unter Widerspruch und Klage. Bei mehreren Beeinträchtigungen hilft vorab der GdB-Rechner bei der Einschätzung, ob mehr drin ist.
Die Nachbarstufen
Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten festgestellt, und was sich von Stufe zu Stufe ändert, ist unterschiedlich viel. Was direkt daneben liegt, finden Sie die nächste Stufe unter GdB 30. Eine Gesamtübersicht mit allen Stufen von 20 bis 100 und den jeweiligen Pauschbeträgen steht auf der Seite zu den GdB-Stufen. Wie sich mehrere Erkrankungen zu einem Gesamtwert verbinden, erklärt die Seite zum Gesamt-GdB.
Die 20 ist damit die erste Stufe mit spürbarer Wirkung, auch wenn die Vorteile überschaubar bleiben. Wer sie hat, sollte sie nutzen und die Befundlage weiter pflegen.
Häufige Fragen
Muss ich den GdB 20 meinem Arbeitgeber mitteilen?
Nein. Es gibt keine Mitteilungspflicht, und bei einem GdB von 20 hängen auch keine arbeitsrechtlichen Ansprüche daran, die eine Mitteilung nötig machen würden. Das Finanzamt erfährt vom Pauschbetrag über Ihre Steuererklärung, nicht über den Arbeitgeber.
Bekomme ich mit GdB 20 einen Ausweis oder ein Dokument?
Sie erhalten den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts, einen Ausweis gibt es erst ab GdB 50. Der Bescheid genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und anderen Stellen, die nach dem GdB fragen.
Verfällt der GdB 20, wenn ich nichts damit mache?
Nein, die Feststellung bleibt bestehen, bis das Amt sie ändert oder aufhebt. Eine Pflicht, den Pauschbetrag zu nutzen oder sonst irgendetwas zu unternehmen, gibt es nicht. Nur bei einer wesentlichen Besserung kann das Amt den Grad von sich aus neu feststellen.
Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.