Häufige Fragen zum Grad der Behinderung
Die Fragen, die am häufigsten gestellt werden, kurz beantwortet. Wo es ausführlicher wird, verlinken wir auf den passenden Ratgeber.
Antrag und Verfahren
Wo stelle ich den Antrag? Beim Versorgungsamt Ihres Bundeslands, in fast allen Ländern auch online. Die Behörde heißt je nach Land anders, die Suche nach Schwerbehindertenantrag plus Bundesland führt zur richtigen Stelle. Das Verfahren ist kostenfrei. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung steht unter Ausweis beantragen.
Wie lange dauert es? Üblicherweise drei bis sieben Monate, je nach Bundesland und Aktenlage. Wer aktuelle Befundberichte gleich selbst beilegt, verkürzt das Verfahren oft erheblich, weil das Amt nicht wochenlang auf Arztpost warten muss.
Werde ich untersucht? In aller Regel nicht. Entschieden wird nach Aktenlage, also anhand der Befundberichte Ihrer Ärztinnen und Ärzte. Genau deshalb entscheidet die Qualität dieser Berichte über das Ergebnis.
Ab wann gilt der GdB? Meist ab dem Monat der Antragstellung. Der Steuerpauschbetrag gilt für das ganze Kalenderjahr der Feststellung. Eine rückwirkende Feststellung ist möglich, wenn Sie ein besonderes Interesse darlegen.
Höhe und Bewertung
Werden mehrere Erkrankungen addiert? Nein. Das Amt geht vom höchsten Einzelwert aus und prüft, ob die weiteren Beeinträchtigungen das Gesamtbild verschlechtern. Zwei mal 30 ergibt deshalb meist 40, nicht 60. Die Regeln stehen unter Gesamt-GdB.
Gibt es einen GdB von 45? Nein, der GdB wird ausschließlich in Zehnerschritten festgestellt. Auch Prozentangaben sind falsch, der GdB ist keine Prozentzahl.
Welcher GdB gilt für meine Erkrankung? Die üblichen Spannen finden Sie in unserer GdB-Tabelle. Feste Zahlen gibt es fast nie, entscheidend ist, wie stark die Erkrankung den Alltag einschränkt.
Zählen gut behandelte Erkrankungen? Bewertet wird der Zustand unter Therapie. Eine gut eingestellte Erkrankung bringt deshalb weniger. Eine Ausnahme ist der Therapieaufwand selbst, etwa bei der intensivierten Insulintherapie beim Diabetes.
Ausweis und Merkzeichen
Ab wann bekomme ich einen Ausweis? Ab GdB 50, das ist die Schwelle zur Schwerbehinderung. Darunter dient der Feststellungsbescheid als Nachweis, etwa gegenüber dem Finanzamt.
Bekomme ich mit hohem GdB automatisch Merkzeichen? Nein. Merkzeichen haben eigene Voraussetzungen und werden nur geprüft, wenn Sie sie beantragen. Ein GdB von 100 ohne Merkzeichen bringt weder Freifahrt noch Parkausweis. Übersicht: Merkzeichen.
Wie lange gilt der Ausweis? Meist längstens fünf Jahre, bei dauerhaften Beeinträchtigungen auch unbefristet. Achten Sie auf den Unterschied zwischen befristeter Karte und befristeter Feststellung, das erklärt die Seite Ausweis verlängern.
Arbeit und Rente
Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid sagen? Eine Pflicht gibt es nicht. Wer Zusatzurlaub oder Kündigungsschutz nutzen will, kommt um die Offenlegung aber praktisch nicht herum. Diagnosen erfährt der Arbeitgeber nie, nur GdB und Merkzeichen.
Wie viel Zusatzurlaub steht mir zu? Fünf Arbeitstage im Jahr bei einer Fünftagewoche, ab GdB 50. Bei anderen Modellen wird anteilig gerechnet. Gleichgestellte mit GdB 30 oder 40 erhalten keinen Zusatzurlaub.
Kann ich früher in Rente? Mit GdB 50 und 35 Jahren Wartezeit zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag, bis zu drei weitere Jahre früher mit maximal 10,8 Prozent Abschlag. Details unter Rente mit Schwerbehinderung.
Was bringt die Gleichstellung? Bei GdB 30 oder 40 den besonderen Kündigungsschutz und Förderleistungen, nicht aber Zusatzurlaub, Freifahrt oder die vorgezogene Rente. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
Steuer und Geld
Ab wann gibt es den Steuerpauschbetrag? Ab GdB 20 mit 384 Euro im Jahr, steigend bis 2.840 Euro bei GdB 100. Bei den Merkzeichen H, Bl und TBl sind es unabhängig vom GdB 7.400 Euro. Rechnen können Sie das mit dem Steuerrechner.
Bekomme ich Geld vom Staat, weil ich einen GdB habe? Nein, der GdB selbst ist keine Geldleistung. Er eröffnet Nachteilsausgleiche, vor allem steuerliche Entlastungen und Rechte im Arbeitsleben. Landesleistungen wie Blindengeld hängen an bestimmten Merkzeichen.
Wenn der Bescheid nicht passt
Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch? Einen Monat ab Zugang des Bescheids. Zur Fristwahrung genügt ein Zweizeiler, die Begründung dürfen Sie nachreichen. Fordern Sie parallel die Akteneinsicht an.
Kann der GdB im Widerspruch sinken? Theoretisch ja, weil der gesamte Zustand neu geprüft wird. In der Praxis ist das selten, das Amt muss Sie vorher anhören. Wer unsicher ist, lässt die Aktenlage vorher von einem Sozialverband einschätzen.
Was kostet ein Widerspruch oder eine Klage? Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei, die Klage vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei und ohne Anwaltszwang. Kosten entstehen nur für eine anwaltliche Vertretung, die bei Erfolg vom Amt zu erstatten ist.
Berät GdBL im Einzelfall? Nein, wir sind ein Informationsportal ohne Beratungsangebot und beantworten keine persönlichen Anfragen. Wer Beratung braucht, findet die richtigen Stellen unter Beratungsstellen.
Häufige Fragen
Ist der GdB dasselbe wie ein Pflegegrad?
Nein. Der GdB kommt vom Versorgungsamt und misst die Teilhabeeinschränkung, der Pflegegrad kommt von der Pflegekasse und misst die Selbstständigkeit im Alltag. Beides muss getrennt beantragt werden, keine Zahl ersetzt die andere.
Erfährt meine Krankenkasse vom GdB-Antrag?
Nein. Das Versorgungsamt unterliegt dem Sozialgeheimnis und gibt keine Daten an Krankenkassen, Arbeitgeber oder Versicherungen weiter. Es fordert lediglich Befundberichte bei den von Ihnen benannten Behandlern an.
Kann ich den GdB verlieren?
Ja, bei einer wesentlichen Besserung kann das Amt neu feststellen, typischerweise nach einer Heilungsbewährung. Vor einer Herabsetzung werden Sie angehört, und ein Widerspruch dagegen hat aufschiebende Wirkung.
Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.