Gesamt-GdB: wie mehrere Einzelwerte zusammenwirken
Zwei Beeinträchtigungen mit je 30 ergeben keinen GdB von 60. Wie das Versorgungsamt wirklich rechnet, welche Faustregeln gelten und wo die häufigsten Fehler passieren.
Das Prinzip: höchster Wert zuerst, dann wird geschaut
Rechtsgrundlage ist § 152 Absatz 3 SGB IX. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen in ihrer Gesamtheit festgestellt. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze machen daraus ein klares Verfahren: Das Amt nimmt die Beeinträchtigung mit dem höchsten Einzel-GdB als Ausgangspunkt und prüft dann für jede weitere, ob sie das Gesamtbild der Behinderung vergrößert.
Der Gedanke dahinter ist eigentlich einleuchtend. Der GdB misst die Einschränkung der Teilhabe am Leben, und Teilhabe ist keine Größe, die sich beliebig aufsummiert. Wer wegen einer Herzschwäche keine Treppen mehr steigen kann, wird durch ein zusätzliches Knieproblem beim Treppensteigen nicht noch einmal genauso stark eingeschränkt. Die Auswirkungen überschneiden sich. Genau diese Überschneidung ist der Grund, warum Addition zu falschen, nämlich zu hohen Ergebnissen führen würde.
Die Faustregeln aus den Grundsätzen
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze geben den Ämtern konkrete Leitplanken mit, die sich in drei Sätzen zusammenfassen lassen:
- Ein Einzel-GdB von 10 erhöht den Gesamt-GdB grundsätzlich nicht, auch nicht, wenn mehrere Zehner zusammenkommen.
- Ein Einzel-GdB von 20 führt nur dann zu einer Erhöhung, wenn sich die Beeinträchtigungen besonders ungünstig gegenseitig verstärken. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
- Ab einem Einzel-GdB von 30 wirkt sich eine weitere Beeinträchtigung regelmäßig aus, typischerweise mit einer Erhöhung um 10, manchmal um 20.
Wie stark eine zusätzliche Beeinträchtigung durchschlägt, hängt vor allem davon ab, ob sie einen anderen Lebensbereich trifft. Eine Depression neben einem Rückenleiden erhöht eher, weil sich die Einschränkungen kaum überlappen. Ein zweites orthopädisches Problem neben dem ersten erhöht seltener.
Drei Rechenbeispiele aus der Praxis
| Einzel-GdB | Ergebnis (typisch) | Warum |
|---|---|---|
| Wirbelsäule 30 + Depression 30 | 40 bis 50 | Verschiedene Lebensbereiche, deutliche gegenseitige Verstärkung möglich |
| Wirbelsäule 30 + Kniegelenk 20 | 30 bis 40 | Gleicher Funktionsbereich Bewegung, starke Überschneidung |
| Diabetes 50 + Bluthochdruck 10 + Migräne 20 | 50 | Der Zehner zählt nie, der Zwanziger nur bei ungünstiger Wechselwirkung |
Es handelt sich um typische Ergebnisse, keine Garantien. Die konkrete Bildung des Gesamt-GdB ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Der häufigste Denkfehler beim Lesen des Bescheids
Im Bescheid des Versorgungsamts sind die einzelnen Gesundheitsstörungen mit ihren Einzel-GdB aufgelistet, darunter steht der Gesamt-GdB. Viele rechnen die Liste zusammen, kommen auf eine höhere Zahl und halten den Bescheid für fehlerhaft. Das ist er in aller Regel nicht, jedenfalls nicht aus diesem Grund.
Angreifbar ist ein Bescheid an anderer Stelle: wenn Einzelwerte zu niedrig angesetzt wurden, wenn Erkrankungen ganz fehlen, weil Befunde nicht angefordert wurden, oder wenn die Wechselwirkung zwischen zwei Beeinträchtigungen aus verschiedenen Lebensbereichen nicht gewürdigt wurde. Die drei typischen Angriffspunkte haben wir im Blog gesammelt: die häufigsten Fehler bei der Gesamt-GdB-Bildung. Wer einen Widerspruch plant, sollte also nicht gegen die fehlende Addition argumentieren, sondern gegen die Bewertung der Einzelwerte oder die Gewichtung ihrer Wechselwirkung. Wie das geht, steht im Ratgeber zu Widerspruch und Klage.
Warum die Reihenfolge im Antrag keine Rolle spielt
Manchmal wird geraten, im Antrag die schwerste Erkrankung zuerst zu nennen oder bestimmte Diagnosen wegzulassen, um die Rechnung zu beeinflussen. Beides bringt nichts. Das Amt ermittelt von sich aus, welche Beeinträchtigung den höchsten Einzelwert trägt, und bewertet alle belegten Gesundheitsstörungen. Sinnvoll ist etwas anderes: vollständige, aktuelle Befunde zu allen Erkrankungen einreichen, auch zu denen, die einzeln nur 20 wert wären. In der Gesamtschau können genau diese den Ausschlag geben, etwa von 40 auf 50, und damit über die Schwerbehinderteneigenschaft entscheiden.
So vollziehen Sie die Bewertung im Bescheid nach
Ein Bescheid des Versorgungsamts nennt die anerkannten Gesundheitsstörungen meist in einer nummerierten Liste, geordnet nach der Höhe der Einzelwerte. Wollen Sie die Gesamtbildung prüfen, gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor: Erst kontrollieren Sie, ob alle Ihre Erkrankungen überhaupt auftauchen. Fehlt eine, wurde vermutlich kein Befund dazu angefordert oder eingereicht. Dann vergleichen Sie jeden Einzelwert mit den Spannen aus der GdB-Tabelle. Und zuletzt fragen Sie sich, ob Beeinträchtigungen aus klar verschiedenen Lebensbereichen dabei sind, deren Zusammenwirken das Amt womöglich zu knapp bewertet hat.
Hilfreich ist die Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Sie können beim Versorgungsamt die versorgungsärztliche Stellungnahme anfordern, in der die Bildung des Gesamt-GdB begründet wird. Oft steht dort in zwei, drei Sätzen genau das, was im Bescheid selbst fehlt, und genau daran lässt sich ein Widerspruch aufhängen.
Selbst ausprobieren
Unser GdB-Rechner bildet die beschriebene Logik nach. Sie tragen Ihre Beeinträchtigungen mit geschätzten Einzelwerten ein und bekommen eine realistische Spanne für den Gesamt-GdB, zusammen mit einem Hinweis, welche Nachteilsausgleiche in diesem Bereich liegen würden. Die Berechnung läuft komplett in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert.
Wer den Gesamt-GdB selbst berechnen will, sollte sich vor allem eines merken: Es wird nie addiert, sondern gewichtet. Alles Weitere ergibt sich aus den drei Faustregeln oben.
Häufige Fragen
Kann der Gesamt-GdB höher sein als der höchste Einzelwert plus 20?
Ja, das ist möglich, wenn mehrere gewichtige Beeinträchtigungen aus unterschiedlichen Bereichen zusammenkommen. Bei drei Einzelwerten von je 40 aus verschiedenen Lebensbereichen kann der Gesamt-GdB durchaus bei 70 liegen. Es gibt keine starre Obergrenze, nur den Maximalwert von 100.
Zählt eine Erkrankung mit Einzel-GdB 10 wirklich gar nicht?
Für den Gesamt-GdB in aller Regel nicht. Die Grundsätze lassen eine Ausnahme nur zu, wenn eine Beeinträchtigung mit GdB 10 eine andere außergewöhnlich stark verstärkt. In der Praxis kommt das selten vor. Im Bescheid taucht die Erkrankung trotzdem auf, sie erhöht nur den Gesamtwert nicht.
Was passiert mit dem Gesamt-GdB, wenn eine Erkrankung besser wird?
Das Versorgungsamt kann den GdB bei einer wesentlichen Änderung neu feststellen, auch nach unten. Das geschieht meist im Rahmen einer Nachprüfung, etwa nach Ablauf einer Heilungsbewährung. Vor einer Herabsetzung muss das Amt Sie anhören, und gegen den neuen Bescheid steht Ihnen wieder der Widerspruch offen.
Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.