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Vertiefungen zu Themen, die in den Ratgebern zu kurz kommen: typische Fehler in Bescheiden, schwierige Abgrenzungen und die Punkte, an denen Verfahren regelmäßig kippen.

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Worüber wir hier schreiben

Was hier steht, ist Praxiswissen aus laufenden Verfahren, keine Nachrichtenlage. Die Ratgeber auf GdBL erklären die Regeln: welcher Wert für welche Erkrankung üblich ist, welches Merkzeichen was bedeutet, welche Frist wann läuft. Im Blog geht es um die Stellen dazwischen. Um Bescheide, die formal richtig und trotzdem angreifbar sind. Um Begriffe wie soziale Anpassungsschwierigkeiten oder erhebliche Einschnitte in der Lebensführung, an denen sich ganze Verfahren entscheiden. Und um Fehler, die sich vermeiden lassen, wenn man sie vorher kennt.

Die Beiträge entstehen meistens aus Fragen, die uns immer wieder begegnen, oder aus Mustern, die in Widerspruchsverfahren auffällig oft auftauchen. Sie sind keine Nachrichten, sondern Erklärstücke, und deshalb bleiben sie auch nach Jahren nutzbar. Ändert sich die Rechtslage an einer Stelle, aktualisieren wir den Text und ziehen das Datum nach, statt einen neuen Beitrag zu schreiben.

Wie die Beiträge zusammenhängen

Drei Themenstränge ziehen sich durch. Der erste betrifft die Bewertung selbst: warum Einzelwerte nicht addiert werden, warum es keine Zwischenwerte gibt und warum zehn Punkte an der falschen Stelle wenig, an der richtigen aber alles bedeuten. Der zweite dreht sich um Beweisführung: was in einem Befundbericht stehen muss, wie Sie an Ihre Verwaltungsakte kommen und warum die versorgungsärztliche Stellungnahme das wichtigste Dokument im ganzen Verfahren ist. Der dritte betrifft den Alltag mit dem festgestellten Grad: Steuererklärung, abgelaufene Ausweise, Nachprüfungen und die Frage, ob man im Bewerbungsgespräch etwas sagt.

Wer neu im Thema ist, liest am besten zuerst die Beiträge zur Bewertung und danach die zur Beweisführung. Der Grund ist einfach: Erst wenn man weiß, wonach das Amt sucht, kann man dafür sorgen, dass es in der Akte auch zu finden ist. Wer dagegen schon einen Bescheid in der Hand hält und ihn für zu niedrig hält, springt direkt zur Akteneinsicht und zu den häufigsten Fehlern bei der Gesamtbildung.

Was Sie hier nicht finden

Kommentare gibt es nicht, und Einzelfälle besprechen wir auch im Blog nicht. Das ist keine Unfreundlichkeit, sondern eine rechtliche Grenze: Beratung im Einzelfall dürfen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur bestimmte Stellen leisten. Wenn Sie nach dem Lesen merken, dass Sie jemanden brauchen, der in Ihre Unterlagen schaut, führt der Weg zu einem Sozialverband, zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung oder zu einer Fachanwältin für Sozialrecht. Adressen und eine Einordnung, wer wofür zuständig ist und was das kostet, stehen unter Beratungsstellen.

Ebenso wenig finden Sie hier Versprechen. Sätze wie mit dieser Diagnose bekommen Sie sicher einen GdB von 50 kursieren im Netz reichlich und sind schlicht falsch. Entschieden wird immer im Einzelfall, auf Grundlage der ärztlichen Befunde, und zwar ausschließlich vom Versorgungsamt.

Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.