Ausweis abgelaufen: was jetzt gilt und was nicht

Die Karte ist abgelaufen, der Grad besteht weiter. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, was Sie noch nutzen können und was nicht. Und sie erklärt, warum manche Stellen weiter zahlen und andere abwinken.

Zwei Dinge, die oft verwechselt werden

Auf dem Ausweis steht ein Gültigkeitsdatum. Dahinter können zwei völlig verschiedene Sachverhalte stehen. Entweder ist nur die Karte befristet, während die Feststellung des Grades unbefristet gilt. Oder die Feststellung selbst wurde auf Zeit getroffen, etwa während einer Heilungsbewährung. Welcher Fall vorliegt, steht im Feststellungsbescheid, nicht auf der Karte.

Der Unterschied ist erheblich. Im ersten Fall ist die Verlängerung reine Verwaltung, ohne neue medizinische Prüfung. Im zweiten Fall steht zum Ablauf eine inhaltliche Neubewertung an, und die kann den Grad kosten.

Was mit abgelaufener Karte nicht mehr geht

  • Freifahrt im Nahverkehr. Ohne gültigen Ausweis mit Beiblatt und Wertmarke gilt die Fahrt als nicht bezahlt, mit dem üblichen erhöhten Beförderungsentgelt.
  • Ermäßigungen bei Museen, Bädern, Veranstaltern. Dort wird die Karte vorgezeigt, ein Bescheid überzeugt selten.
  • Der Nachweis gegenüber neuen Arbeitgebern oder Stellen, die den Status erstmals prüfen.

Was trotzdem weiter gilt

Die Rechte hängen an der Feststellung, nicht an der Karte. Besteht der Grad fort, bleiben auch der Zusatzurlaub, der besondere Kündigungsschutz und der steuerliche Pauschbetrag bestehen. Gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt weisen Sie das mit dem Feststellungsbescheid nach, der zeitlich unbegrenzt gilt, solange er nicht aufgehoben wurde.

Auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt die Schwerbehinderteneigenschaft voraus, nicht eine gültige Plastikkarte. Wer kurz vor dem Rentenbeginn merkt, dass der Ausweis abgelaufen ist, muss also nicht in Panik verfallen, sollte den Bescheid aber griffbereit haben.

Die Übergangszeit überbrücken

Zwischen Antrag und neuer Karte vergehen je nach Amt einige Wochen. Für diese Zeit stellt das Versorgungsamt auf Anfrage eine Bescheinigung über die weiterbestehende Feststellung aus. Die akzeptieren viele Verkehrsunternehmen und Einrichtungen als Ersatznachweis. Fragen Sie ausdrücklich danach, von allein wird sie selten angeboten.

Die Wertmarke hat ihren eigenen Kalender

Ein Detail, das regelmäßig untergeht: Die Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung läuft unabhängig vom Ausweis ab. Sie gilt für ein Jahr oder ein halbes Jahr, unabhängig davon, wie lange die Karte noch gültig ist. Wer nur an die Karte denkt, steht irgendwann mit gültigem Ausweis und abgelaufener Marke da, und das Ergebnis ist dasselbe wie ohne Ausweis. Zwei Kalendereinträge sind hier die einfachste Versicherung.

Der häufigste Auslöser: der Umzug

Ein Sonderfall, der überraschend viele trifft: Beim Umzug in ein anderes Bundesland wechselt die Zuständigkeit zum dortigen Versorgungsamt. Die Akte muss angefordert und übernommen werden, und das dauert. Wer kurz nach einem Umzug feststellt, dass die Karte bald abläuft, sollte den Verlängerungsantrag deshalb sehr früh stellen und im Schreiben ausdrücklich auf den Zuständigkeitswechsel hinweisen. Innerhalb desselben Bundeslands ist ein Umzug dagegen unproblematisch, dort genügt die Adressänderung.

Ähnlich unterschätzt wird die Namensänderung nach Heirat oder Scheidung. Ein Ausweis mit altem Namen ist im Alltag angreifbar, weil er nicht mehr zum Personalausweis passt. Auch dafür stellt das Amt gebührenfrei eine neue Karte aus, nötig sind das Lichtbild und ein Nachweis der Namensänderung.

Rechtzeitig heißt drei Monate vorher

Stellen Sie den Verlängerungsantrag etwa drei Monate vor Ablauf. Das Amt erinnert nicht zuverlässig daran, die Verantwortung liegt bei Ihnen. Beim reinen Kartentausch genügt meist ein formloses Schreiben mit Ausweisnummer, gegebenenfalls plus aktuellem Lichtbild. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen können Sie zugleich anregen, den Ausweis unbefristet auszustellen. Das erspart die Runde alle fünf Jahre, und die Ämter machen davon durchaus Gebrauch, wenn keine Besserung zu erwarten ist.

Kurz zusammengefasst: Der Schwerbehindertenausweis ist nur das Beweismittel, die Rechte hängen an der Feststellung. Was Ihnen jetzt konkret fehlt, ist der Nachweis im Alltag, nicht der Status.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Verliere ich den Grad, wenn ich die Verlängerung vergesse?

Nein. Die Feststellung besteht unabhängig von der Karte fort, solange sie nicht aufgehoben wurde. Sie können die Verlängerung auch Monate später beantragen, in der Zwischenzeit fehlt Ihnen aber der praktische Nachweis im Alltag.

Kostet die neue Karte etwas?

Nein, Verlängerung und Neuausstellung sind kostenfrei, ebenso der Ersatz bei Verlust. Kosten fallen nur für die Wertmarke an, sofern Sie nicht zu den Gruppen gehören, die sie kostenlos erhalten.

Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.