Kfz-Steuer und Freifahrt: die Wahl richtig treffen

Mit Merkzeichen G zwingt Sie das Gesetz zu einer Entscheidung: entweder kostenlos Bus und Bahn im Nahverkehr, oder die halbe Kfz-Steuer. Wer aG, H oder Bl hat, muss nicht wählen. Hier steht, was sich für wen rechnet.

Wer überhaupt anspruchsberechtigt ist

Beides, Freifahrt wie Kfz-Steuervorteil, hängt an Merkzeichen, nicht an der Höhe des GdB. Ein Ausweis mit GdB 100 ohne Merkzeichen bringt in Sachen Mobilität nichts. Berechtigt sind:

  • Merkzeichen G oder Gl: Wahl zwischen Wertmarke für die Freifahrt und 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung, beides zusammen ist ausgeschlossen.
  • Merkzeichen aG, H oder Bl: volle Befreiung von der Kfz-Steuer und zusätzlich die Freifahrt, hier gibt es beides nebeneinander. Bei H und Bl ist die Wertmarke außerdem kostenlos.

Die Wertmarke: was sie kostet und was sie kann

Die Wertmarke wird beim Versorgungsamt beantragt und auf das Beiblatt zum Ausweis geklebt. Sie kostet derzeit 91 Euro für ein Jahr oder 46 Euro für ein halbes Jahr. Kostenlos ist sie für Menschen mit den Merkzeichen H oder Bl sowie für Bezieherinnen und Bezieher bestimmter Sozialleistungen, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt.

Dafür fahren Sie bundesweit im gesamten öffentlichen Nahverkehr kostenlos: Busse, Straßen- und U-Bahnen, S-Bahnen und die Nahverkehrszüge der Bahn, also RB und RE, in der zweiten Klasse. Nicht enthalten sind Fernverkehr, also IC, EC und ICE, sowie Fernbusse. Ein Ausweis mit dem grün-orangen Flächenaufdruck, das gültige Beiblatt und die eingeklebte Wertmarke gehören zusammen, fehlt eines davon, gilt die Fahrt als nicht bezahlt, mit dem üblichen erhöhten Beförderungsentgelt. Wer das Merkzeichen B hat, nimmt die Begleitperson kostenlos mit, und zwar auch im Fernverkehr.

Die Kfz-Steuerermäßigung: Antrag beim Zoll

Zuständig ist nicht das Versorgungsamt, sondern das Hauptzollamt, seit der Übernahme der Kfz-Steuer durch den Bund. Der Antrag geht formlos oder per Vordruck, beizulegen sind Ausweiskopie und Fahrzeugdaten. Die Ermäßigung von 50 Prozent bei G oder Gl beziehungsweise die volle Befreiung bei aG, H oder Bl gilt für ein Fahrzeug, das auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist.

An die Vergünstigung ist eine Auflage geknüpft, die viele unterschätzen: Das Fahrzeug darf nur für Zwecke der schwerbehinderten Person genutzt werden, also für ihre Fahrten und für Fahrten, die für ihre Haushaltsführung erledigt werden. Andere Personen dürfen fahren, aber nur in diesem Rahmen. Der tägliche Arbeitsweg des Ehepartners fällt nicht darunter. Verstöße können zur rückwirkenden Nacherhebung führen, weshalb es sich lohnt, das Fahrzeug tatsächlich auf die berechtigte Person zuzulassen und die Nutzung ehrlich einzuschätzen.

Die Rechnung: was lohnt sich bei Merkzeichen G?

Die Wertmarke kostet 91 Euro im Jahr. Die Ersparnis bei der Kfz-Steuer hängt am Fahrzeug: Ein durchschnittlicher Mittelklassewagen mit rund 200 Euro Jahressteuer bringt bei 50 Prozent etwa 100 Euro, ein Kleinwagen oft nur 40 bis 60 Euro, ein großer Diesel oder SUV auch mal 200 Euro und mehr. Daraus folgt eine einfache Faustregel:

  • Wer den Nahverkehr auch nur gelegentlich nutzt, fährt mit der Wertmarke fast immer besser. Schon zwei Monatskarten im Jahr schlagen jede Steuerersparnis.
  • Die Steuerermäßigung lohnt bei Menschen ohne brauchbaren Nahverkehr am Wohnort und bei Fahrzeugen mit hoher Steuerlast.
  • Bei sehr geringem Einkommen mit Anspruch auf die kostenlose Wertmarke ist die Sache klar, dann ist die Freifahrt gratis und die Frage erledigt sich.

Die Entscheidung bindet nicht auf Dauer. Sie können die Steuerermäßigung beim Hauptzollamt beenden und stattdessen die Wertmarke beantragen oder umgekehrt, sinnvollerweise zum Ablauf der jeweiligen Periode.

Häufige Stolpersteine

Erstens: Die Wertmarke läuft unabhängig vom Ausweis ab, hier braucht es zwei Kalendereinträge. Zweitens: Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland bleibt die Wertmarke gültig, sie gilt bundesweit, der Ansprechpartner für die nächste Marke wechselt aber. Drittens: Wer die Freifahrt nutzt und zusätzlich ein Auto besitzt, zahlt die volle Kfz-Steuer, das ist kein Fehler des Amts, sondern die gesetzliche Entweder-oder-Regel. Und viertens: Der Parkausweis hat mit alldem nichts zu tun, er hängt allein am Merkzeichen aG und wird bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt, siehe Parkausweis.

Die Wahl richtig zu treffen ist deshalb weniger eine Rechenaufgabe als eine Frage des eigenen Alltags. Wer unsicher ist, startet mit der Wertmarke und wechselt im Folgejahr, falls sie liegen bleibt.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Gilt die Wertmarke auch im ICE?

Nein, die unentgeltliche Beförderung umfasst nur den Nahverkehr, also Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie RB und RE in der zweiten Klasse. Für IC, EC, ICE und Fernbusse brauchen Sie ein normales Ticket. Mit Merkzeichen B fährt die Begleitperson allerdings auch im Fernverkehr kostenlos mit.

Kann ich das Auto meines Partners steuerlich befreien lassen?

Nein, das Fahrzeug muss auf die schwerbehinderte Person zugelassen sein. Fahren darf es dann auch der Partner, aber nur für Zwecke der berechtigten Person oder deren Haushaltsführung. Für private Fahrten des Partners gilt die Vergünstigung nicht.

Was passiert, wenn ich die Wertmarke verliere?

Das Versorgungsamt stellt Ersatz aus, wenn Sie den Verlust glaubhaft machen. Bei Diebstahl hilft eine polizeiliche Anzeige als Nachweis. Bis zum Ersatz gilt: ohne gültige Marke keine Freifahrt, ein Ersatzbeleg des Amts kann die Lücke überbrücken.

Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.