GdB-Tabelle: welcher Wert für welche Erkrankung
Hier finden Sie die typischen GdB-Spannen für die häufigsten Erkrankungen, sortiert nach Krankheitsgruppen. Grundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die für alle Versorgungsämter verbindlich sind.
Wie Sie diese Tabelle lesen sollten
Bevor Sie in der Tabelle nach Ihrer Diagnose suchen, eine Sache vorweg: Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze ordnen den meisten Erkrankungen keine feste Zahl zu, sondern eine Spanne. Wo Ihr Fall innerhalb dieser Spanne landet, hängt nicht vom Namen der Krankheit ab, sondern davon, wie stark sie Ihren Alltag tatsächlich einschränkt. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb völlig unterschiedliche Werte bekommen, und beides kann richtig sein.
Entscheidend sind am Ende die ärztlichen Befunde, die dem Versorgungsamt vorliegen. Was dort nicht dokumentiert ist, existiert für das Verfahren nicht. Wer also seit Jahren mit Schmerzen lebt, aber selten zum Arzt geht, wird auf dem Papier gesünder wirken, als er ist.
| Erkrankung | Typische Spanne | Wovon der Wert abhängt |
|---|---|---|
| Depression, Angststörung (leichtere Verläufe) | 0 bis 20 | Alltag weitgehend möglich, Behandlung ambulant |
| Depression, Angststörung (stärker behindernd) | 30 bis 40 | Wesentliche Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit |
| Schwere psychische Störung | 50 bis 100 | Mittelgradige bis schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten |
| Wirbelsäulenschäden (mittelgradig, ein Abschnitt) | 20 | Bewegungseinschränkung, Instabilität, Häufigkeit der Beschwerden |
| Wirbelsäulenschäden (schwer, mehrere Abschnitte) | 30 bis 40 | Mittelgradige bis schwere Auswirkungen in zwei Abschnitten |
| Bandscheibenschäden mit schweren Folgen | 50 bis 70 | Besonders schwere Auswirkungen, z. B. Versteifung großer Teile |
| Diabetes mellitus (intensivierte Insulintherapie) | 50 | Mindestens vier Insulinmessungen und -anpassungen täglich plus erhebliche Einschnitte in der Lebensführung |
| Diabetes mellitus (Tabletten, gut eingestellt) | 0 bis 20 | Therapieaufwand und Unterzuckerungsrisiko |
| Migräne (mittelgradig) | 20 bis 40 | Häufigkeit und Dauer der Anfälle, Ausfalltage |
| Migräne (schwer, lang andauernde Anfälle) | 50 bis 60 | Kaum behandelbare, häufige Anfälle mit Begleiterscheinungen |
| Herzleistungsminderung (bei mittelschwerer Belastung) | 20 bis 40 | Beschwerden bei Belastungen wie Treppensteigen |
| Herzleistungsminderung (bei leichter Alltagsbelastung) | 50 bis 70 | Beschwerden schon bei leichter Tätigkeit |
| Asthma, COPD (mittelgradig) | 30 bis 40 | Lungenfunktionswerte, Häufigkeit der Anfälle |
| Krebserkrankung in Heilungsbewährung | 50 bis 100 | Tumorstadium bei Entfernung; der Wert gilt meist für fünf Jahre |
| Schwerhörigkeit (beidseitig, hochgradig) | 40 bis 70 | Hörverlust in Prozent, Sprachverständnis |
| Gehörlosigkeit | 80 bis 100 | Mit Sprachstörungen in der Regel 100 |
| Sehbehinderung | 10 bis 100 | Sehschärfe auf dem besseren Auge, Gesichtsfeld |
| Blindheit | 100 | Immer 100, zusätzlich Merkzeichen Bl |
| Rheumatoide Arthritis (mittelgradig) | 30 bis 50 | Zahl der betroffenen Gelenke, Entzündungsaktivität |
| Chronisch entzündliche Darmerkrankung | 10 bis 60 | Schübe, Auswirkungen auf Ernährungszustand und Kraft |
Quelle: Versorgungsmedizinische Grundsätze, Anlage zu § 2 VersMedV. Die Tabelle ist eine Auswahl und ersetzt nicht den Blick in das Regelwerk selbst. Stand der Rechtslage: Juli 2026.
Warum dieselbe Diagnose unterschiedliche Werte bringt
Nehmen wir die Depression, eine der häufigsten Diagnosen in GdB-Verfahren überhaupt. Die Grundsätze unterscheiden nicht nach leichter, mittelgradiger oder schwerer Episode, wie es Ärzte tun, sondern nach der Auswirkung auf die Teilhabe. Wer trotz Erkrankung arbeitet, Freundschaften pflegt und seinen Haushalt führt, landet eher bei 20. Wer sich aus dem sozialen Leben weitgehend zurückgezogen hat, therapeutisch behandelt wird und dessen Erlebnisfähigkeit spürbar eingeschränkt ist, kommt in die Spanne von 30 bis 40. Ab 50 verlangen die Grundsätze soziale Anpassungsschwierigkeiten, also handfeste Probleme im Umgang mit anderen Menschen, im Beruf oder in der Familie. Was das im Detail bedeutet, steht im Ratgeber zum GdB bei psychischen Erkrankungen.
Das erklärt auch, warum Anträge mit bloßer Diagnoseliste oft enttäuschend ausgehen. Das Versorgungsamt braucht Befunde, die den Alltag beschreiben. Ein guter Arztbrief für dieses Verfahren beantwortet die Frage: Was kann dieser Mensch nicht mehr, was Gesunde können?
Der Sonderfall Krebs: die Heilungsbewährung
Bei Krebserkrankungen gilt eine Besonderheit, die viele erst beim zweiten Bescheid verstehen. Nach der Entfernung eines Tumors wird für eine Wartezeit von in der Regel fünf Jahren ein pauschal hoher GdB festgestellt, meistens mindestens 50, bei fortgeschrittenen Stadien auch 80 oder 100. Das nennt sich Heilungsbewährung. Der hohe Wert gilt unabhängig davon, wie fit sich jemand fühlt, weil das Rückfallrisiko und die psychische Belastung mit eingerechnet werden.
Nach Ablauf der fünf Jahre prüft das Versorgungsamt neu. Bleibt die Erkrankung ohne Rückfall, sinkt der GdB auf den Wert, der den verbliebenen Folgen entspricht. Das kann ein deutlicher Sprung nach unten sein, von 50 auf 20 etwa. Wer dann noch relevante Folgen hat, zum Beispiel eine Fatigue oder Nervenschäden durch die Chemotherapie, sollte diese im Neufeststellungsverfahren mit aktuellen Befunden belegen. Ausführlich steht das auf der Seite zum GdB bei Krebserkrankungen.
Werte, die es offiziell gar nicht gibt
Im Netz kursieren Tabellen mit Werten wie 45 oder 65. Solche Zahlen gibt es im Verfahren nicht, der GdB wird ausschließlich in Zehnerschritten festgestellt. Auch Prozentangaben sind falsch, der GdB ist keine Prozentzahl, auch wenn er umgangssprachlich oft so genannt wird. Wenn Ihnen jemand einen GdB von 45 Prozent verspricht, wissen Sie, dass die Quelle nicht sauber gearbeitet hat.
Ausführliche Ratgeber je Krankheitsgruppe
Für die zehn häufigsten Krankheitsgruppen haben wir eigene Seiten, auf denen die vollständigen Bewertungsraster stehen, dazu die Frage, was in den Befunden dokumentiert sein muss, und die typischen Gründe für zu niedrige Bescheide.
- GdB bei psychischen Erkrankungen, von Depression bis PTBS
- GdB bei Wirbelsäule und Rücken, Bandscheibe und Verschleiß
- GdB bei Krebserkrankungen und die Heilungsbewährung
- GdB bei Diabetes mellitus, Typ 1 und Typ 2
- GdB bei Herz und Kreislauf, Infarkt, Insuffizienz, Hypertonie
Mehrere Erkrankungen? Dann bitte weiterlesen
Die Tabelle zeigt Einzelwerte. Wer mehrere Beeinträchtigungen hat, bekommt daraus einen Gesamt-GdB gebildet, und der wird nicht durch Addition ermittelt. Wie das Versorgungsamt stattdessen rechnet und warum zwei mal 30 meistens 40 ergibt, steht ausführlich auf der Seite zum Gesamt-GdB. Die typischen Fehlerquellen im Bescheid haben wir im Blog gesammelt: die drei häufigsten Fehler bei der Gesamt-GdB-Bildung. Wer es lieber ausprobiert: Der GdB-Rechner bildet die Logik nach und gibt eine realistische Spanne aus.
Welcher Wert am Ende im Bescheid steht, entscheidet sich nicht an dieser Tabelle, sondern an den Befunden in Ihrer Akte. Die Tabelle sagt Ihnen nur, was realistisch im Bereich des Möglichen liegt.
Häufige Fragen
Wo finde ich die vollständige amtliche Tabelle?
In der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung, den sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Das Dokument ist frei zugänglich, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt es als PDF bereit. Es umfasst rund 190 Seiten und deckt praktisch alle Erkrankungen ab.
Mein Wert liegt unter der Spanne in der Tabelle. Ist der Bescheid falsch?
Nicht unbedingt, aber es lohnt sich, genau hinzusehen. Prüfen Sie im Bescheid, welche Befunde das Amt ausgewertet hat. Fehlen aktuelle Berichte Ihrer behandelnden Ärzte, kann ein Widerspruch mit nachgereichten Unterlagen den Wert korrigieren. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids.
Zählen auch Erkrankungen, die gut behandelt sind?
Bewertet wird der Zustand unter Behandlung, nicht der theoretische Zustand ohne Therapie. Ein gut eingestellter Bluthochdruck bringt deshalb meist wenig. Eine Ausnahme bildet der Therapieaufwand selbst: Beim Diabetes etwa fließt der tägliche Aufwand der Insulintherapie ausdrücklich in die Bewertung ein.
Wie oft wird die Tabelle geändert?
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze werden in unregelmäßigen Abständen durch Änderungsverordnungen angepasst, zuletzt unter anderem bei den Bewertungen einzelner Krankheitsbilder. Deshalb steht bei uns an jeder Tabelle der Stand der Rechtslage. Bei einem laufenden Verfahren gilt die Fassung zum Zeitpunkt der Entscheidung.
Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.