GdB bei Erkrankungen der inneren Organe
Darm, Leber, Niere, Magen: Die inneren Erkrankungen sind das stille Kapitel des GdB-Rechts, mit teils überraschend hohen Werten, von der chronischen Darmentzündung bis zur Dialyse mit dem Höchstwert.
Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen: Crohn und Colitis
Grundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Morbus Crohn und Colitis ulcerosa werden nach der Schwere des Verlaufs bewertet, gemessen an Schubfrequenz, Durchfällen und den Auswirkungen auf den Kräfte- und Ernährungszustand:
| Verlauf | GdB |
|---|---|
| Mit geringer Auswirkung, geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, selten Durchfälle | 10 bis 20 |
| Mit mittelschwerer Auswirkung, häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige Durchfälle | 30 bis 40 |
| Mit schwerer Auswirkung, anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands | 50 bis 60 |
| Mit schwerster Auswirkung, etwa bei ausgeprägten Fisteln, Komplikationen oder erheblicher Mangelernährung | 70 bis 80 |
Quelle: Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil B Nr. 10.2.2. Stand: Juli 2026.
Für den Antrag zählen die harten Fakten des Verlaufs: Stuhlfrequenz, Schübe pro Jahr, Gewichtsverlauf, Laborwerte wie Entzündungsmarker und Eisenmangel, Klinikaufenthalte, Fisteln und Operationen. Ein Symptomtagebuch über einige Wochen ergänzt die gastroenterologischen Berichte wirkungsvoll, gerade weil die Erkrankung in Schüben verläuft und der Zustand am Untersuchungstag wenig über den Alltag sagt. Auch die Nebenschauplätze gehören in den Antrag: Gelenkbeteiligungen, Fatigue und die psychische Belastung durch die ständige Toilettenabhängigkeit werden als eigene Beeinträchtigungen bewertet.
Künstlicher Darmausgang und Inkontinenz
Ein dauerhaft angelegter künstlicher Darmausgang wird für sich mit einem GdB von in der Regel 50 bewertet, bei erschwerter Versorgung, etwa Bauchwandbrüchen oder ständigen Hautproblemen, entsprechend höher. Die Stuhlinkontinenz staffelt nach dem Grad des Kontrollverlusts von 10 bei leichten Formen bis 60 und mehr beim vollständigen Verlust der Kontrolle. Die Harninkontinenz folgt einem ähnlichen Raster: leichte Belastungsinkontinenz 0 bis 10, mittlere Ausprägungen 20 bis 40, schwere Formen mit ständigem Urinverlust 50 und darüber. So unangenehm das Thema ist, im Antrag hilft nur Klartext samt urologischer oder proktologischer Befunde, vage Umschreibungen werden vage bewertet.
Niere: von der Funktionseinschränkung bis zur Dialyse
Nierenschäden werden nach der verbliebenen Funktion bewertet: eine Funktionseinschränkung leichten Grades liegt bei 20 bis 30, mittleren Grades bei 40 bis 60 je nach Begleiterscheinungen wie Blutarmut und Bluthochdruck, schwere Einschränkungen darüber. Die Dialysepflicht bedeutet einen GdB von 100, unabhängig vom Befinden zwischen den Behandlungen. Nach einer Nierentransplantation gilt eine Heilungsbewährung von zwei Jahren mit weiterhin hohem Wert, danach beträgt der GdB wegen der dauerhaften Immunsuppression wenigstens 50. Dialysepatienten sollten außerdem die Merkzeichen prüfen, insbesondere G und B, sowie die steuerlichen Ausgleiche, die bei diesem Wert ohnehin greifen.
Leber und Magen
Chronische Lebererkrankungen werden nach entzündlicher Aktivität und Funktionseinschränkung bewertet, eine inaktive chronische Hepatitis niedrig, eine Zirrhose je nach Stadium und Komplikationen bis in hohe Bereiche. Beim Magen zählt das Ergebnis von Erkrankung oder Operation: Eine Teilentfernung mit guter Verdauungsleistung bleibt bei 10 bis 20, anhaltende Beschwerden mit Beeinträchtigung des Ernährungszustands, etwa das Dumping-Syndrom nach Operationen, heben den Wert auf 30 bis 40 und mehr. Wie überall gilt: Gewichtsverlauf und dokumentierte Beschwerden schlagen die bloße Diagnose.
Schilddrüse, Bauchspeicheldrüse und die Übersehenen
Der Vollständigkeit halber: Eine gut eingestellte Schilddrüsenunterfunktion trägt keinen GdB, bewertet werden nur verbleibende Auswirkungen trotz Therapie. Die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung wird nach Schmerzattacken, Verdauungsleistung und Ernährungszustand eingestuft und erreicht bei schweren Verläufen 50 und mehr. Und die Zöliakie liegt bei Erwachsenen unter konsequenter Diät meist bei 20, weil die Ernährungseinschränkung als solche einfließt. Solche Werte wirken einzeln klein, sind aber legitime Bausteine der Gesamtbewertung, verschweigen sollte man sie im Antrag nicht.
Die Stärke der inneren Erkrankungen: die Kombination
Innere Erkrankungen treten selten allein auf und betreffen fast immer andere Lebensbereiche als orthopädische oder psychische Leiden. Genau deshalb sind sie für den Gesamt-GdB so wirksam: Ein Morbus Crohn mit 30, eine Eisenmangel-Fatigue, eine begleitende depressive Entwicklung mit 30, und die Gesamtschau erreicht die 50 deutlich zuverlässiger, als es die Einzelwerte vermuten lassen. Geben Sie im Antrag alle Baustellen an, benennen Sie alle Behandler, und prüfen Sie das Ergebnis mit dem GdB-Rechner gegen. Fällt der Bescheid niedriger aus, gilt wie immer die Monatsfrist für den Widerspruch.
Die inneren Organe werden dabei jeweils einzeln bewertet und erst danach zusammengeführt. Wer mehrere Baustellen hat, sollte deshalb auch die kleineren angeben.
Häufige Fragen
Welcher GdB gilt bei Morbus Crohn im Schub?
Bewertet wird nicht der einzelne Schub, sondern der Gesamtverlauf über die Zeit: Schubfrequenz, Beschwerden zwischen den Schüben, Kräfte- und Ernährungszustand. Häufig rezidivierende Verläufe mit spürbarer Beeinträchtigung liegen bei 30 bis 40, schwere anhaltende Verläufe ab 50.
Bekomme ich mit Dialyse automatisch den Schwerbehindertenausweis?
Die Dialysepflicht bedeutet einen GdB von 100, damit besteht Anspruch auf den Ausweis. Automatisch ausgestellt wird er trotzdem nicht, der Feststellungsantrag beim Versorgungsamt bleibt nötig. Stellen Sie ihn mit Beginn der Dialyse, die Rechte gelten dann ab Antragstellung.
Zählt ein Reizdarmsyndrom für den GdB?
Funktionelle Darmbeschwerden ohne organischen Befund werden nach ihren Auswirkungen bewertet, meist im Bereich von 0 bis 20. Höhere Werte setzen dokumentierte erhebliche Folgen voraus, etwa eine relevante Beeinträchtigung des Ernährungszustands oder eine bewertbare psychische Begleiterkrankung.
Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.