Nachteilsausgleiche: was der GdB konkret wert ist

Nachteilsausgleiche sind die praktische Seite des Grads der Behinderung: Steuerentlastung, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, frühere Rente, günstigere Mobilität. Hier finden Sie alles sortiert, nach Lebensbereich und nach Voraussetzung.

Das Prinzip: Ausgleich, nicht Belohnung

Der Begriff wird oft missverstanden. Nachteilsausgleiche sind keine Prämie für eine Diagnose, sondern der Versuch des Gesetzgebers, behinderungsbedingte Mehrkosten und Erschwernisse auszugleichen: höhere Fahrtkosten, mehr Erholungsbedarf, ein riskanterer Stand am Arbeitsmarkt. Deshalb knüpfen die einzelnen Ausgleiche an unterschiedliche Voraussetzungen an. Manche hängen nur am GdB, manche nur an einem Merkzeichen, manche an der Kombination aus beidem.

Steuern: der zuverlässigste Posten

Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG ist der Nachteilsausgleich, der praktisch jeden betrifft. Er beginnt bei 384 Euro im Jahr ab GdB 20 und steigt bis 2.840 Euro bei GdB 100, für hilflose, blinde und taubblinde Menschen gilt ein erhöhter Betrag von 7.400 Euro. Dazu kommt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: 900 Euro ab GdB 80, oder ab GdB 70 mit Merkzeichen G, und 4.500 Euro bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H. Wer ein Kind mit Behinderung hat, kann sich dessen Pauschbetrag übertragen lassen. Rechenbeispiele und die Frage, wann sich stattdessen der Einzelnachweis lohnt, stehen im Ratgeber zum Behinderten-Pauschbetrag.

Arbeit: Schutz und Erholung

Ab der Schwerbehinderung, also GdB 50, gelten im Job drei große Ausgleiche. Erstens der Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen pro Jahr. Zweitens der besondere Kündigungsschutz, bei dem jede Kündigung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts braucht. Drittens der Anspruch, auf Verlangen von Mehrarbeit freigestellt zu werden. Dazu kommen weichere, aber wertvolle Instrumente: die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb, Hilfen der Integrationsämter für Arbeitsplatzausstattung und die Pflicht öffentlicher Arbeitgeber, schwerbehinderte Bewerber bei Eignung zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Bei GdB 30 und 40 lässt sich über die Gleichstellung zumindest der Kündigungsschutz erreichen.

Rente: der wertvollste Ausgleich überhaupt

Rein finanziell betrachtet ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen meist der größte Posten, durchrechnen lässt sich das mit dem Rentenrechner. Zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen bedeutet zwei Jahre mehr Rentenbezug ohne Kürzung, das summiert sich schnell auf fünfstellige Beträge. Voraussetzung sind die Schwerbehinderteneigenschaft bei Rentenbeginn und 35 Jahre Wartezeit. Wer mag, kann mit Abschlägen sogar bis zu fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze gehen. Die Jahrgangsstaffeln und Beispielrechnungen stehen unter Rente mit Schwerbehinderung.

Mobilität: hier entscheiden die Merkzeichen

Beim Thema Verkehr hilft der GdB allein wenig, hier zählen die Buchstaben. Mit Merkzeichen G haben Sie die Wahl zwischen der Wertmarke für die Freifahrt im Nahverkehr und der halbierten Kfz-Steuer. Mit aG kommen der blaue Parkausweis und die vollständige Kfz-Steuerbefreiung dazu, mit B fährt eine Begleitperson kostenlos mit. Die Einzelheiten samt der Frage, wann sich Wertmarke oder Steuerermäßigung mehr lohnt, stehen unter Kfz-Steuer und Freifahrt sowie beim Parkausweis.

Schnellübersicht: Ausgleich und Voraussetzung
NachteilsausgleichVoraussetzung
Behinderten-Pauschbetrag 384 bis 2.840 €GdB 20 bis 100
Erhöhter Pauschbetrag 7.400 €Merkzeichen H, Bl oder TBl
Fahrtkostenpauschale 900 €GdB 80, oder GdB 70 mit Merkzeichen G
Fahrtkostenpauschale 4.500 €Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H
Zusatzurlaub 5 TageGdB 50
Besonderer KündigungsschutzGdB 50 oder Gleichstellung
Altersrente 2 Jahre früher abschlagsfreiGdB 50 und 35 Jahre Wartezeit
Freifahrt Nahverkehr (Wertmarke)Merkzeichen G, aG, H, Gl oder Bl
Kfz-Steuer 50 % ermäßigtMerkzeichen G (statt Wertmarke)
Kfz-Steuer 100 % befreitMerkzeichen aG, H oder Bl
Blauer ParkausweisMerkzeichen aG (und Bl)
Rundfunkbeitrag ein DrittelMerkzeichen RF
Begleitperson fährt kostenlosMerkzeichen B

Stand der Rechtslage Juli 2026, Beträge nach § 33b EStG und den einschlägigen Fachgesetzen.

Oft übersehen: die kleinen und regionalen Ausgleiche

Neben den großen Posten gibt es eine zweite Ebene, die sich von Ort zu Ort unterscheidet. Viele Kommunen ermäßigen Eintritte in Bäder, Museen und Volkshochschulen, manche erlassen die Hundesteuer für Assistenz- und Begleithunde. Die Bundesländer zahlen Blinden- und teils Gehörlosengeld nach eigenen Gesetzen, mit sehr unterschiedlichen Beträgen. Sozialtarife bei Telefon- und Internetanbietern, Ermäßigungen bei Automobilclubs, günstigere BahnCards über Sonderaktionen: Vieles davon ist freiwillig, nirgends zentral gelistet und ändert sich laufend. Ein Anruf oder ein Blick auf die Website des jeweiligen Anbieters kostet nichts und bringt überraschend oft etwas.

Woran die meisten Ansprüche in der Praxis scheitern

Nicht an den Voraussetzungen, sondern am Nichtwissen und am Nichtbeantragen. Kein Ausgleich kommt von selbst: Der Pauschbetrag muss in der Steuererklärung angegeben, die Wertmarke beim Versorgungsamt gekauft, die Kfz-Steuerbefreiung seperat beim Zoll beantragt, der Zusatzurlaub beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Es lohnt sich, die eigene Konstellation einmal systematisch durchzugehen. Die Tabelle oben ist dafür gedacht, und hinter jedem Stichwort steht ein eigener Ratgeber mit den Antragswegen.

Konkret ist der GdB damit vor allem das wert, was Sie an Vorteilen tatsächlich abrufen. Alle Vorteile stehen in der Tabelle oben. Alle davon muss man kennen, denn eine Stelle, die Sie von sich aus darauf hinweist, gibt es nicht.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Kann ich Wertmarke und Kfz-Steuerermäßigung gleichzeitig nutzen?

Mit dem Merkzeichen G nicht, hier gilt entweder oder. Anders bei den Merkzeichen aG, H und Bl: Dort gibt es die volle Kfz-Steuerbefreiung und zusätzlich die Freifahrt, bei H und Bl ist die Wertmarke sogar kostenlos.

Gelten Nachteilsausgleiche rückwirkend?

Teilweise. Der Steuerpauschbetrag gilt für das ganze Jahr der Feststellung und bei rückwirkender Feststellung auch für frühere, noch änderbare Steuerjahre. Zusatzurlaub entsteht rückwirkend, soweit er nicht verfallen ist. Freifahrt und Parkerleichterungen wirken dagegen erst ab Ausstellung der Dokumente.

Verliere ich Ausgleiche, wenn mein GdB sinkt?

Ja, mit dem neuen Bescheid entfallen die Ausgleiche, deren Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Beim Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft gilt für den Kündigungsschutz eine Schutzfrist von drei Monaten. Gegen die Herabsetzung selbst können Sie Widerspruch einlegen, der aufschiebende Wirkung hat.

Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.