GdB bei Atemwegserkrankungen

Bei Lunge und Atemwegen entscheidet die Lungenfunktion, nicht die Diagnose. COPD, Asthma und Schlafapnoe haben klare Bewertungsraster, und gerade die Schlafapnoe hält eine Überraschung bereit.

Der Maßstab: was die Lunge noch leistet

Chronische Krankheiten der Bronchien und der Lunge werden nach dem Ausmaß der dauerhaften Einschränkung der Lungenfunktion bewertet. Grundlage sind die Messwerte aus der Lungenfunktionsprüfung und die Frage, bei welcher Belastung Atemnot auftritt. Das Raster ähnelt dem der Herzerkrankungen, und das ist kein Zufall, beide fragen nach der Belastbarkeit im Alltag.

Dauerhafte Einschränkung der Lungenfunktion
AusmaßGdBTypische Merkmale
Geringen Grades20 bis 40Atemnot bei mittelschwerer Belastung, Messwerte bis etwa ein Drittel unter dem Soll
Mittleren Grades50 bis 70Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung wie Treppensteigen, Messwerte bis etwa zwei Drittel unter dem Soll
Schweren Grades80 bis 100Atemnot in Ruhe oder bei leichtester Belastung, häufig mit Sauerstoffpflicht

Quelle: Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil B Nr. 8. Stand: Juli 2026.

Asthma: die Anfälle zählen mit

Grundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Beim Asthma bronchiale kommt neben der dauerhaften Funktionseinschränkung die Anfallsseite dazu. Ein Asthma ohne dauernde Einschränkung der Atemfunktion, aber mit Überempfindlichkeit der Bronchien und seltenen Anfällen liegt bei 0 bis 20. Häufigere Anfälle und eine dauerhaft messbare Einschränkung heben den Wert entsprechend der Tabelle. Wichtig für den Antrag: Das Anfallsgeschehen muss dokumentiert sein, ein Peak-Flow-Protokoll oder die hausärztliche Aufzeichnung der Exazerbationen sagt dem Amt mehr als die bloße Diagnose. Bei Kindern gelten großzügigere Maßstäbe, weil der Therapieaufwand der Familie einfließt.

COPD: der Klassiker mit klarer Beweisführung

Die COPD ist der häufigste Anwendungsfall der Tabelle oben. Entscheidend sind die Spirometriewerte, vor allem die Einsekundenkapazität, die Blutgase bei fortgeschrittenen Stadien und die Belastbarkeit, etwa im Sechs-Minuten-Gehtest. Die GOLD-Stadien der Lungenärzte lassen sich nicht eins zu eins in GdB-Werte übersetzen, sie liefern aber die Messdaten, auf die es ankommt. Wer einen Antrag stellt, sollte den aktuellen Lungenfunktionsbefund beilegen und darauf achten, dass er unter laufender Therapie erhoben wurde, denn bewertet wird der behandelte Zustand. Häufige Infekt-Exazerbationen mit Krankenhausaufenthalten gehören ausdrücklich in die Begründung, sie belegen die Alltagsrelevanz.

Schlafapnoe: die unterschätzte Diagnose

Für das Schlafapnoe-Syndrom enthalten die Grundsätze eigene, erstaunlich konkrete Werte: ohne Notwendigkeit einer Überdruckbeatmung 0 bis 10, mit Notwendigkeit einer CPAP-Therapie 20, und wenn die Therapie nicht durchführbar ist, obwohl sie nötig wäre, 50. Der letzte Punkt wird oft übersehen: Wer die Maske nachweislich nicht toleriert und bei wem auch Alternativen wie Unterkieferschienen scheitern, kann allein mit der unbehandelbaren Schlafapnoe die Schwelle zur Schwerbehinderung erreichen. Voraussetzung ist die Dokumentation im Schlaflabor und der belegte Therapieversuch.

Die 20 für die CPAP-Pflicht ist außerdem ein klassischer Baustein für den Gesamt-GdB: Als eigenständige Beeinträchtigung neben Herzerkrankungen, Übergewichtsfolgen oder einer Depression kann sie in der Gesamtschau den Ausschlag geben.

Atemwege und Merkzeichen G

Wie bei Herzerkrankungen gilt: Wer wegen der Lunge ortsübliche Wegstrecken nicht ohne erhebliche Beschwerden schafft, erfüllt die Voraussetzungen des Merkzeichens G, auch ohne orthopädisches Leiden. Praktisch relevant wird das ab der mittelgradigen Funktionseinschränkung, also im Bereich ab GdB 50. Das G bringt die Wahl zwischen Wertmarke und halber Kfz-Steuer und ab GdB 70 zusätzlich die Fahrtkostenpauschale von 900 Euro. Beantragen, ankreuzen, mit dem Gehtest belegen, von allein prüft das Amt das Zeichen nicht. Details: Merkzeichen G.

Sauerstoff, Reha und der Alltag

Bei fortgeschrittenen Verläufen kommen Aspekte dazu, die den Wert weiter prägen: Eine Langzeit-Sauerstofftherapie spricht für die schwere Funktionseinschränkung, ebenso ein Cor pulmonale, also die Mitbeteiligung des Herzens. Pneumologische Reha-Entlassberichte beschreiben die Belastbarkeit über Wochen und sind gutes Beweismaterial, wie immer ergänzt um die aktuelle fachärztliche Einschätzung. Und wer berufsbedingt Stäuben oder Dämpfen ausgesetzt war, sollte parallel an die Berufskrankheiten-Anzeige bei der Unfallversicherung denken, das ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Leistungen, das den GdB-Antrag nicht ersetzt und nicht behindert.

Wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt

Der häufigste Fehler in Atemwegs-Bescheiden ist die Bewertung nach einem alten oder einem einzigen guten Lungenfunktionsbefund. Die Werte schwanken, gerade bei COPD und Asthma, und ein Messwert am guten Tag bildet den Alltag nicht ab. Für den Widerspruch lohnt es sich, mehrere Befunde über einen längeren Zeitraum einzureichen und Exazerbationen, Notfallbehandlungen und Krankschreibungen aufzulisten. Die Monatsfrist gilt, die Begründung darf nachgereicht werden.

Atemwegserkrankungen werden damit fast durchgängig nach messbaren Werten bewertet, was ein Vorteil ist: Wer die Befunde beibringt, bekommt eine nachvollziehbare Einstufung.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Welcher GdB gilt bei COPD GOLD 3?

Keiner automatisch, die GOLD-Stadien werden nicht direkt übersetzt. Ein GOLD-3-Befund geht aber typischerweise mit einer mittelgradigen Funktionseinschränkung einher, also der Spanne von 50 bis 70. Maßgeblich sind die konkreten Messwerte und die Belastbarkeit, nicht das Stadien-Etikett.

Bringt die CPAP-Maske einen GdB?

Ja, die Notwendigkeit einer CPAP-Therapie wird mit einem GdB von 20 bewertet. Ist die Therapie medizinisch notwendig, aber nachweislich nicht durchführbar, sind es 50. Ohne Therapienotwendigkeit bleibt es bei 0 bis 10.

Zählt Heuschnupfen oder eine Hausstauballergie?

Allergien werden nach ihren Auswirkungen bewertet, ein saisonaler Heuschnupfen liegt meist bei 0 bis 10. Relevant wird es, wenn die Allergie ein behandlungsbedürftiges Asthma unterhält, dann gilt das Asthma-Raster mit Anfallshäufigkeit und Funktionseinschränkung.

Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.