GdB und Steuererklärung: die fünf häufigsten Fehler

Der Behinderten-Pauschbetrag ist der einzige Nachteilsausgleich, den praktisch jeder nutzen kann. Trotzdem bleibt jedes Jahr Geld liegen, meistens aus denselben fünf Gründen.

Fehler 1: den Pauschbetrag erst ab GdB 50 ansetzen

Ein hartnäckiger Irrtum. Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG beginnt bei einem GdB von 20 mit 384 Euro im Jahr, ganz ohne Zusatzbedingungen. Bis 2020 gab es solche Bedingungen für niedrige Grade, seit der Reform sind sie entfallen. Wer eine 20, 30 oder 40 hat und den Betrag nicht einträgt, verschenkt je nach Steuersatz gut hundert bis dreihundert Euro pro Jahr.

Fehler 2: das Feststellungsjahr nur anteilig rechnen

Der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag und gilt in voller Höhe, auch wenn der Bescheid erst im November kommt. Wird der Grad im Laufe des Jahres erhöht, zählt der höchste Wert des Jahres. Anteilig gerechnet wird nichts, anders als etwa beim Zusatzurlaub.

Fehler 3: rückwirkende Jahre liegen lassen

Versorgungsämter stellen den Grad häufig rückwirkend fest, meist ab dem Monat der Antragstellung, manchmal weiter zurück. Für alle betroffenen Jahre besteht dann Anspruch auf den Pauschbetrag. Sind die Steuerbescheide dieser Jahre noch änderbar, etwa weil sie unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen oder die Festsetzungsfrist läuft, können Sie eine Änderung beantragen. Ein formloses Schreiben ans Finanzamt mit Kopie des Feststellungsbescheids genügt für den Anstoß. Bei mehreren Jahren summiert sich das schnell auf einen vierstelligen Betrag.

Fehler 4: die Fahrtkostenpauschale übersehen

Seit 2021 gibt es zusätzlich zum Pauschbetrag die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: 900 Euro bei GdB 80, oder bei GdB 70 mit Merkzeichen G, und 4.500 Euro bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H. Ein Fahrtenbuch ist dafür weder nötig noch möglich, die Pauschale deckt alle behinderungsbedingten Privatfahrten ab. Sie wird als außergewöhnliche Belastung angesetzt, die zumutbare Belastung wird also gegengerechnet, netto bleibt aber regelmäßig ein spürbarer Betrag.

Wichtig ist die Kombination im Blick zu behalten: Wer eine 70 hat und das Merkzeichen G bisher nicht beantragt hat, sollte rechnen. Das Zeichen ist an dieser Stelle 900 Euro Bemessungsgrundlage pro Jahr wert.

Fehler 5: Pauschbetrag und Einzelkosten verwechseln

Der Pauschbetrag deckt die laufenden typischen Kosten ab, also Wäsche, Hilfe im Alltag, erhöhten Verschleiß. Er sperrt aber nicht alles. Einmalige, außergewöhnliche Posten dürfen Sie zusätzlich ansetzen: ein behindertengerechter Badumbau, der Einbau eines Treppenlifts, Krankheitskosten, Zuzahlungen, eine Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung. Wer glaubt, mit dem Pauschbetrag sei steuerlich alles erledigt, lässt bei größeren Investitionen viel liegen.

Umgekehrt gilt: Statt des Pauschbetrags können Sie die tatsächlichen laufenden Kosten vollständig nachweisen. Das lohnt nur bei sehr hohen Aufwendungen, weil dann die zumutbare Belastung abgezogen wird und Sie jeden Beleg brauchen. In der Praxis fährt die große Mehrheit mit dem Pauschbetrag besser.

Ein sechster Fehler, der teuer wird

Genau genommen sind es fünf plus einer: Viele geben den Pauschbetrag korrekt an, vergessen aber, den Feststellungsbescheid beim ersten Mal beizulegen. Das Finanzamt streicht die Position dann kommentarlos, und wer den Bescheid nicht prüft, merkt es erst Jahre später. Beim ersten Ansatz gehört eine Kopie des Feststellungsbescheids oder des Ausweises dazu, danach übernimmt das Finanzamt die Daten automatisch.

Ähnlich läuft es bei Änderungen. Wird der Grad erhöht oder kommt ein Merkzeichen dazu, bleibt der alte Wert gespeichert, bis Sie den neuen Bescheid einreichen. Es lohnt sich also, nach jeder Änderung einmal kurz nachzuschauen, ob im Steuerbescheid der richtige Betrag steht.

Der Kniff für zwischendurch

Wer nicht bis zur Erklärung warten will, beantragt beim Finanzamt einen Freibetrag für die Lohnsteuerabzugsmerkmale. Dann wirkt der Pauschbetrag schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug, das Netto steigt sofort. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gilt auf Wunsch zwei Jahre. Wie viel bei Ihrer Konstellation zusammenkommt, können Sie vorher überschlagen.

Die häufigsten Stolperstellen in der Steuererklärung sind damit beisammen. Es sind typische Fehler, keine exotischen Sonderfälle, und genau deshalb lohnt der Blick vor dem Absenden.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Brauche ich für den Pauschbetrag jedes Jahr einen Nachweis?

Nein. Einmal eingereicht, berücksichtigt das Finanzamt ihn in den Folgejahren automatisch, solange die Feststellung gilt. Nur bei Änderungen, etwa einem höheren Grad oder einem neuen Merkzeichen, reichen Sie den aktuellen Bescheid nach.

Können Eltern den Pauschbetrag des Kindes nutzen?

Ja, wenn das Kind ihn nicht selbst in Anspruch nimmt und Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Übertragung erfolgt standardmäßig je zur Hälfte auf beide Elternteile, auf gemeinsamen Antrag auch anders verteilt. Eingetragen wird das in der Anlage Kind.

Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.