Wo Sie echte Beratung bekommen

GdBL informiert, berät aber nicht und prüft keine Einzelfälle. Das ist eine rechtliche Grenze, keine Bequemlichkeit. Hier steht, wer stattdessen zuständig ist, was es kostet und wofür sich welche Stelle eignet.

Sozialverbände: die erste Adresse

VdK und SoVD sind die größten Sozialverbände in Deutschland und für die meisten Menschen der beste erste Anlaufpunkt. Sie beraten ihre Mitglieder im gesamten Sozialrecht, füllen Anträge aus, formulieren Widersprüche und vertreten vor dem Sozialgericht. Der Mitgliedsbeitrag liegt üblicherweise im Bereich von rund 60 bis 100 Euro im Jahr, je nach Landesverband, mit ermäßigten Tarifen für Menschen mit geringem Einkommen. Gemessen daran, was ein Anwalt für eine Sozialgerichtsvertretung kostet, ist das der günstigste Weg zu professioneller Unterstützung überhaupt.

Zwei praktische Hinweise: Die Verbände haben teils Wartezeiten zwischen Beitritt und erster Vertretung, es lohnt sich also, nicht erst am letzten Tag der Widerspruchsfrist einzutreten. Und die Beratungsqualität hängt an der jeweiligen Geschäftsstelle, ein Wechsel innerhalb des Verbands ist möglich, wenn es nicht passt.

EUTB: unabhängig und kostenlos

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB, wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen und ist bundesweit mit mehreren hundert Beratungsstellen vertreten. Die Beratung ist kostenlos, unabhängig von Leistungsträgern und offen für alle, auch für Angehörige. Ein Schwerpunkt ist das Prinzip Betroffene beraten Betroffene, viele Beraterinnen und Berater haben selbst eine Behinderung.

Die EUTB berät zu Teilhabeleistungen, Anträgen und Verfahren und hilft bei der Orientierung im Leistungsdschungel. Was sie nicht leistet: die rechtliche Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren. Für die eigentliche Verfahrensvertretung führt der Weg zum Sozialverband oder zur Anwältin.

Integrationsfachdienste und Inklusionsämter

Wenn es um den Arbeitsplatz geht, sind diese Stellen oft schneller und wirksamer als jeder Rechtsweg. Integrationsfachdienste begleiten kostenlos bei Konflikten im Job, vermitteln zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern und helfen bei der Sicherung des Arbeitsplatzes. Die Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter entscheiden über die Zustimmung zu Kündigungen und fördern Arbeitsplatzausstattung, Arbeitsassistenz und Zuschüsse. Beide erreichen Sie über die Landesbehörden, die Suche nach Integrationsfachdienst plus Wohnort führt zur zuständigen Stelle. Mehr dazu unter Arbeit und Beruf.

Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht

Spätestens wenn ein Klageverfahren ansteht oder um Merkzeichen mit erheblichem wirtschaftlichem Gewicht gestritten wird, ist anwaltliche Vertretung sinnvoll. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind im Sozialrecht moderater als in vielen anderen Bereichen. Drei Wege, sie zu senken oder loszuwerden:

  • Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Vertretung, beantragt beim Amtsgericht am Wohnort, bei geringem Einkommen und Vermögen.
  • Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren, beantragt beim Sozialgericht, ebenfalls einkommensabhängig.
  • Kostenerstattung durch das Amt: War der Widerspruch erfolgreich, muss die Behörde die notwendigen Kosten Ihrer Vertretung erstatten.

Eine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrechtsbaustein deckt die Kosten oft ebenfalls, ein Blick in die Police lohnt vor dem ersten Termin.

Weitere Stellen, je nach Anliegen

Für Fragen zur Rente ist die Deutsche Rentenversicherung selbst zuständig, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen beraten kostenlos und neutral, auch zu Kontenklärung und Rentenbeginn. Für Pflegefragen sind die Pflegestützpunkte der Länder und die Pflegeberatung der Kassen da. Krankenkassen beraten zu Reha, Hilfsmitteln und Wiedereingliederung. Und für viele Erkrankungen existieren bundesweite Selbsthilfeorganisationen, die eigene Sozialberatungen unterhalten, etwa bei Krebs, MS, Rheuma oder Diabetes. Gerade diese krankheitsbezogenen Beratungen sind bei GdB-Fragen häufig überraschend präzise, weil sie die typischen Bewertungsfragen ihres Krankheitsbildes kennen.

Und was macht GdBL?

Wir schreiben auf, wie die Regeln funktionieren, damit Sie vorbereitet in ein Beratungsgespräch gehen oder einen Bescheid selbst einordnen können. Persönliche Anfragen beantworten wir nicht, auch nicht per E-Mail, das dürfen wir schlicht nicht. Wenn Sie merken, dass Sie mit einem Text hier nicht weiterkommen, ist das keine Sackgasse, sondern genau der Moment für einen Anruf bei einer der Stellen oben. Mehr zu unserer Arbeitsweise steht unter Redaktion.

Echte Beratung zur Schwerbehinderung bekommen Sie bei den genannten Stellen, die Sie über deren Suchfunktionen wohnortnah finden. Der erste Anruf ist fast immer der schwerste und fast immer der nützlichste.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Was kostet die Mitgliedschaft bei VdK oder SoVD?

Je nach Landesverband üblicherweise rund 60 bis 100 Euro im Jahr, mit ermäßigten Beiträgen für Menschen mit geringem Einkommen und Familientarifen. Enthalten ist die Beratung und Vertretung im Sozialrecht, einschließlich der Vertretung vor dem Sozialgericht.

Ist die EUTB-Beratung wirklich kostenlos?

Ja, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist für alle kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie wird öffentlich gefördert und ist keinem Leistungsträger verpflichtet. Eine Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren gehört allerdings nicht zum Angebot.

Ab wann lohnt sich eine Anwältin?

Spätestens bei der Klage vor dem Sozialgericht, außerdem wenn es um Merkzeichen mit hohem wirtschaftlichem Wert geht oder eine Herabsetzung droht. Für den einfachen Widerspruch reicht in vielen Fällen ein Sozialverband. Prüfen Sie vorher Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Ihre Rechtsschutzversicherung.

Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.