Die Nachprüfung: wenn das Versorgungsamt von selbst Post schickt

Ein Brief vom Amt, obwohl Sie gar nichts beantragt haben. Das ist die Nachprüfung, und sie kann den festgestellten Grad kosten. Vorbereiten lässt sie sich trotzdem, wenn man den Ablauf kennt.

Warum überhaupt nachgeprüft wird

Der Grad der Behinderung beschreibt einen Zustand, und Zustände ändern sich. Deshalb erlaubt § 48 SGB X den Behörden, eine Feststellung neu zu treffen, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Wesentlich heißt im GdB-Recht in aller Regel: um mindestens zehn Punkte.

Angesetzt wird eine Nachprüfung typischerweise dann, wenn bei der ersten Entscheidung absehbar war, dass sich der Zustand bessern kann. Klassische Fälle sind die Heilungsbewährung nach einer Krebserkrankung, Zustände nach größeren Operationen, Verläufe kurz nach der Diagnose und Feststellungen bei Kindern, deren Entwicklung noch offen ist. Ob bei Ihnen eine Nachprüfung vorgesehen ist, steht im Feststellungsbescheid, meist als Hinweis auf eine Überprüfung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Der Ablauf in vier Schritten

  • Das Amt schickt einen Fragebogen. Darin geht es um den aktuellen Zustand, die behandelnden Praxen und darum, ob neue Erkrankungen hinzugekommen sind.
  • Es fordert Befundberichte bei den genannten Behandlern an.
  • Der versorgungsärztliche Dienst wertet aus und schlägt einen neuen Wert vor.
  • Soll der Grad sinken, muss das Amt Sie vorher anhören. Erst danach ergeht der Bescheid.

Diese Anhörung ist Ihre wichtigste Gelegenheit. Sie bekommen mitgeteilt, was das Amt vorhat, und können dazu Stellung nehmen, bevor entschieden wird. Wer hier schweigt, verschenkt einen ganzen Verfahrensschritt.

Der Fragebogen: sorgfältig, aber vollständig

Beantworten Sie ihn ehrlich und vollständig. Zwei Fehler sind verbreitet. Der erste: Man kreuzt an, es habe sich nichts geändert, obwohl in den letzten Jahren neue Erkrankungen dazugekommen sind. Die zählen dann schlicht nicht mit, obwohl sie den Gesamtwert stützen könnten. Der zweite: Man nennt nur die ursprüngliche Hauptdiagnose und lässt die Folgeschäden weg, etwa eine Fatigue nach der Chemotherapie oder eine Polyneuropathie, weil man sie für Kleinigkeiten hält. Genau diese Werte tragen aber nach Ablauf einer Heilungsbewährung den verbleibenden Grad.

Legen Sie dem Fragebogen aktuelle Befundberichte gleich bei. Das beschleunigt nicht nur, es stellt auch sicher, dass die Bewertung auf dem heutigen Stand fußt und nicht auf einem Bericht von vor drei Jahren.

Wenn der Grad sinken soll

Reagieren Sie auf die Anhörung schriftlich, mit Fristsetzung im Kalender. Bringen Sie vor, welche Beeinträchtigungen fortbestehen und welche neu sind, und belegen Sie beides. Bleibt das Amt bei seiner Absicht, ergeht der Herabsetzungsbescheid, und dagegen läuft die übliche Monatsfrist für den Widerspruch.

Zwei Schutzmechanismen sollten Sie kennen. Erstens hat der Widerspruch gegen eine Herabsetzung aufschiebende Wirkung, bis zur Entscheidung behalten Sie also den bisherigen Grad samt Ausweis. Zweitens endet der besondere Kündigungsschutz beim Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft nicht sofort, sondern erst drei Monate nach Bestandskraft. Wer beruflich in einer heiklen Phase steckt, gewinnt damit Zeit.

Kann eine Nachprüfung auch nach oben ausgehen?

Ja, und das wird regelmäßig übersehen. Die Prüfung erfasst den gesamten Gesundheitszustand. Wenn seit der letzten Feststellung Erkrankungen dazugekommen sind, kann am Ende ein höherer Wert stehen, ohne dass Sie einen eigenen Antrag gestellt hätten. Genau deshalb lohnt es sich, den Fragebogen als Chance zu behandeln und nicht als lästige Pflicht.

Die sechs Monate davor sind entscheidend

Wer weiß, wann die Nachprüfung ansteht, sollte etwa ein halbes Jahr vorher aktiv werden. Diese Zeit brauchen Sie, um Facharzttermine zu bekommen und verbliebene Beschwerden dokumentieren zu lassen. Wer erst reagiert, wenn der Fragebogen im Briefkasten liegt, hat dafür keinen Spielraum mehr, denn die Fristen des Amts laufen in Wochen, die Wartezeiten in Praxen in Monaten.

Sinnvoll ist eine kurze schriftliche Liste für sich selbst: Welche Beschwerden bestehen fort, welche sind dazugekommen, wer behandelt was, und wann war der letzte dokumentierte Termin. Diese Liste ist später die Grundlage für den Fragebogen und, falls es dazu kommt, für die Stellungnahme zur Anhörung.

Und wenn keine Nachprüfung vermerkt ist?

Dann wurde ohne Befristung festgestellt, was für dauerhafte, nicht besserungsfähige Beeinträchtigungen der Regelfall ist. Eine anlasslose Überprüfung kommt dann praktisch nicht vor. Das Amt darf zwar theoretisch jederzeit neu entscheiden, tut es in der Praxis aber nur, wenn ihm eine Änderung bekannt wird, etwa durch einen eigenen Antrag. Wer in dieser Lage einen Verschlimmerungsantrag erwägt, sollte deshalb vorher nüchtern prüfen, ob die vorhandenen Werte stabil belegt sind.

Wer Post vom Amt bekommt, ohne etwas beantragt zu haben, sollte sie also nicht als lästige Formalie behandeln, sondern als Verfahren mit eigenen Fristen und einer echten Gestaltungsmöglichkeit.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Muss ich den Fragebogen ausfüllen?

Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Wer nicht antwortet, riskiert, dass das Amt nach Aktenlage entscheidet, und die ist ohne aktuelle Angaben meist dünn. Bitten Sie im Zweifel um Fristverlängerung, das wird in der Regel gewährt.

Wie oft darf nachgeprüft werden?

Eine feste Obergrenze gibt es nicht, in der Praxis prüft das Amt aber nur, wenn ein Anlass vermerkt ist oder ihm eine Änderung bekannt wird. Nach einer Nachprüfung ohne Ergebnis wird der Fall meist ohne weiteren Vermerk geführt.

Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.