GdB 80: spürbar mehr bei Steuer und Alltag

Ab 80 kommt Bewegung in die Nebenleistungen: Die Fahrtkostenpauschale gilt jetzt ohne Zusatzbedingung, das Merkzeichen RF rückt in Reichweite, und bei schwerer Gehbeeinträchtigung wird sogar das aG denkbar.

Das Fundament bleibt, die Zahlen steigen

Wie auf jeder Stufe ab 50 gelten die Kernrechte der Schwerbehinderung: Ausweis, Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz, Mehrarbeitsfreistellung, vorgezogene Altersrente. Die Details stehen bei GdB 50. Der Behinderten-Pauschbetrag liegt bei einem GdB von 80 bei 2.120 Euro im Jahr.

Die Fahrtkostenpauschale: jetzt ohne Bedingung

Der praktisch wichtigste Unterschied zur 70: Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900 Euro nach § 33 Abs. 2a EStG steht Ihnen ab GdB 80 ohne weitere Voraussetzung zu, das Merkzeichen G ist nicht mehr nötig. Sie wird in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angesetzt und um die zumutbare Eigenbelastung gemindert. Zusammen mit dem Pauschbetrag kommt bei dieser Stufe steuerlich also einiges zusammen, ohne dass ein einziger Beleg gesammelt werden muss.

Wer mit den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H unterwegs ist, bekommt statt der 900 sogar 4.500 Euro Fahrtkostenpauschale. Das betrifft auf dieser Stufe vor allem Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, dazu gleich mehr.

Merkzeichen RF: die oft übersehene Option

Das Merkzeichen RF ermäßigt den Rundfunkbeitrag auf ein Drittel. Eine der möglichen Voraussetzungen lautet: ein GdB von mindestens 80 und die dauerhafte Unmöglichkeit, wegen des Leidens an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Gemeint sind Menschen, die auch mit Begleitperson praktisch nicht mehr zu Konzerten, ins Kino oder zu Versammlungen können, etwa wegen schwerster Mobilitätseinschränkungen, Entstellungen oder Erkrankungen, die die Umgebung gefährden könnten. Die Hürde ist hoch und die Ablehnungsquote entsprechend, aber wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte das Zeichen beantragen. Die Ermäßigung selbst beantragen Sie danach beim Beitragsservice, nicht beim Versorgungsamt. Details im Ratgeber zum Merkzeichen RF.

aG: ab hier rechnerisch möglich

Für das Merkzeichen aG, an dem der blaue Parkausweis und die volle Kfz-Steuerbefreiung hängen, verlangt das Gesetz eine mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die für sich genommen einen GdB von mindestens 80 erreicht. Ein Gesamt-GdB von 80 genügt dafür nicht, die 80 muss aus der Gehbeeinträchtigung selbst kommen. Wer sich nur noch im Rollstuhl oder mit vergleichbar größter Anstrengung fortbewegen kann, sollte das aG prüfen lassen. Für alle anderen bleibt das G mit Wertmarke oder halber Kfz-Steuer die realistische Option. Die Abgrenzung mit Beispielen steht beim Merkzeichen aG.

Im Alltag: der Ausweis öffnet mehr Türen

Je höher der GdB, desto großzügiger fallen erfahrungsgemäß die freiwilligen Vergünstigungen aus. Viele Veranstalter und Einrichtungen gewähren ab bestimmten Graden oder bei Merkzeichen B freien Eintritt für die Begleitperson, Museen und Bäder ermäßigen ohnehin. Bei Flugreisen haben Sie unabhängig vom GdB Anspruch auf kostenlose Unterstützungsleistungen am Flughafen, die Anmeldung läuft über die Airline. Rechtsansprüche sind das eine, gelebte Praxis das andere: Mit einer 80 im Ausweis wird selten diskutiert.

Arbeit und Rente: unverändert, aber ein Rechenbeispiel

Arbeitsrechtlich und rentenrechtlich bringt die 80 nichts Neues gegenüber der 50, doch gerade auf dieser Stufe wird die Rentenoption oft konkret, weil viele Betroffene auf das Ende des Erwerbslebens zusteuern. Zur Einordnung ein Rechenbeispiel: Wer mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zwei Jahre früher abschlagsfrei geht und eine Rente von 1.600 Euro bezieht, nimmt gegenüber dem regulären Beginn rund 38.000 Euro zusätzlich mit, ohne jede Kürzung. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre und die Schwerbehinderteneigenschaft zum Rentenbeginn. Wer noch früher gehen will, zahlt 0,3 Prozent Abschlag je vorgezogenem Monat, dauerhaft, den eigenen Termin liefert der Rentenrechner. Details und die Jahrgangstabellen: Rente mit Schwerbehinderung.

Nachprüfung: die 80 gut absichern

Ein GdB von 80 beruht oft auf einer Heilungsbewährung nach Krebserkrankungen oder auf schweren chronischen Verläufen. Steht eine Nachprüfung an, gilt: Folgeschäden rechtzeitig dokumentieren lassen, aktuelle Befunde einreichen, und gegen eine Herabsetzung binnen eines Monats Widerspruch einlegen, der aufschiebende Wirkung hat. Wer dauerhaft stabile schwere Beeinträchtigungen hat, kann beim Amt auch anregen, den Ausweis unbefristet auszustellen, das erspart die Verlängerungsrunden.

Die Nachbarstufen

Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten festgestellt, und was sich von Stufe zu Stufe ändert, ist unterschiedlich viel. Was direkt daneben liegt, finden Sie die Stufe darunter unter GdB 70 und die nächste Stufe unter GdB 90. Eine Gesamtübersicht mit allen Stufen von 20 bis 100 und den jeweiligen Pauschbeträgen steht auf der Seite zu den GdB-Stufen. Wie sich mehrere Erkrankungen zu einem Gesamtwert verbinden, erklärt die Seite zum Gesamt-GdB.

Spürbar wird der Unterschied zur 70 vor allem bei der Steuer, weil die Pauschale ohne Zusatzbedingung greift. Im Arbeitsrecht bleibt dagegen alles beim Alten.

Die Rechte auf dieser Stufe unterscheiden sich arbeitsrechtlich nicht von der 50, der Zugewinn liegt bei Steuer und Merkzeichen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Steht mir mit GdB 80 ein Behindertenparkplatz zu?

Nicht automatisch. Der blaue Parkausweis setzt das Merkzeichen aG voraus, und dafür muss die Gehbeeinträchtigung für sich genommen einen GdB von 80 erreichen. Ein Gesamt-GdB von 80 aus mehreren Erkrankungen genügt nicht. In einigen Bundesländern gibt es orangefarbene Parkerleichterungen für bestimmte andere Konstellationen.

Muss ich für die 900 Euro Fahrtkostenpauschale Fahrten nachweisen?

Nein, die Pauschale gilt ab GdB 80 ohne Fahrtenbuch und ohne Belege. Ein Einzelnachweis höherer Fahrtkosten ist daneben nicht mehr möglich, die Pauschale deckt sämtliche behinderungsbedingten Privatfahrten ab.

Bekomme ich mit GdB 80 die Kfz-Steuerbefreiung?

Die hängt an Merkzeichen, nicht am GdB: 50 Prozent Ermäßigung mit G als Alternative zur Wertmarke, volle Befreiung mit aG, H oder Bl. Ohne Merkzeichen bleibt die Kfz-Steuer trotz GdB 80 unverändert.

Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.