GdB 70: die Stufe der Kombinationen

Ab 70 wird der GdB zum Teamplayer: Erst im Zusammenspiel mit Merkzeichen entfaltet die Stufe ihren vollen Wert, allen voran die Fahrtkostenpauschale mit dem Merkzeichen G. Was gilt, was sich kombinieren lässt.

Die Grundausstattung: alles ab 50, plus 1.780 Euro

Ein GdB von 70 enthält selbstverständlich das komplette Paket der Schwerbehinderung: Ausweis, fünf Tage Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz, Freistellung von Mehrarbeit auf Verlangen und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese Rechte sind bei GdB 50 ausführlich beschrieben. Der Behinderten-Pauschbetrag klettert auf dieser Stufe auf 1.780 Euro im Jahr, das sind bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent gut 620 Euro weniger Steuern, ohne einen einzigen Beleg.

Der Schlüssel dieser Stufe: GdB 70 plus Merkzeichen G

Die eigentliche Besonderheit der 70 steht im Einkommensteuergesetz. Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900 Euro im Jahr gibt es nach § 33 Abs. 2a EStG in zwei Konstellationen: bei einem GdB von mindestens 80, oder bei einem GdB von mindestens 70 in Verbindung mit dem Merkzeichen G. Wer also eine 70 hat und erheblich gehbehindert ist, sollte das Merkzeichen unbedingt prüfen lassen, es ist hier buchstäblich 900 Euro Bemessungsgrundlage pro Jahr wert, zusätzlich zum Pauschbetrag.

Die Fahrtkostenpauschale deckt alle behinderungsbedingten Privatfahrten ab, ein Einzelnachweis von Fahrten ist seit ihrer Einführung nicht mehr nötig und auch nicht mehr möglich. Abgezogen wird sie als außergewöhnliche Belastung, das heißt, die zumutbare Eigenbelastung wird gegengerechnet. Netto bleibt trotzdem regelmäßig ein spürbarer Betrag übrig.

Das Merkzeichen G selbst bringt zusätzlich die Wahl zwischen der Wertmarke für die Freifahrt im Nahverkehr, derzeit 91 Euro im Jahr, und der um die Hälfte ermäßigten Kfz-Steuer. Die Voraussetzungen, kurz gesagt eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, stehen im Ratgeber zum Merkzeichen G.

Wie realistisch sind Merkzeichen bei einer 70?

Es gibt keinen Automatismus, aber eine klare Tendenz: Bei einem GdB von 70 beruhen die Beeinträchtigungen häufig auf Erkrankungen, die auch die Gehfähigkeit oder Belastbarkeit betreffen, orthopädische Leiden, Herzinsuffizienz, COPD, neurologische Erkrankungen. Genau das sind die typischen Kandidaten für das G. Wichtig ist, das Zeichen ausdrücklich zu beantragen und mit Befunden zu unterlegen, die die Gehstrecke und die Beschwerden konkret beschreiben. Das Amt prüft Merkzeichen nicht automatisch mit, wenn sie nicht angekreuzt sind.

Auch das Merkzeichen B, die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson, kommt bei dieser Stufe in Betracht, es setzt allerdings G, Gl oder H voraus. Und für Menschen, die wegen ihres Leidens dauerhaft keine öffentlichen Veranstaltungen besuchen können, ist ab GdB 80 das Merkzeichen RF mit der Ermäßigung des Rundfunkbeitrags relevant, bei einer 70 reicht es dafür noch nicht.

Im Beruf: nichts Neues, aber ein Hinweis

Arbeitsrechtlich unterscheidet sich die 70 nicht von der 50, die Ansprüche hängen an der Schwerbehinderteneigenschaft, nicht an der Höhe. Ein praktischer Hinweis trotzdem: Bei einem GdB von 70 lohnt sich das Gespräch mit dem Integrationsamt oder Inklusionsamt über technische Arbeitshilfen und Arbeitsplatzanpassungen oft besonders, weil die Beeinträchtigungen auf dieser Stufe meist deutlich spürbar sind. Die Ämter fördern Umbauten, Hilfsmittel und teilweise Arbeitsassistenz, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber will oder zögert, der Antrag steht Ihnen selbst offen.

Nachprüfungen und der Blick nach oben

Eine 70 steht häufig am Ende eines längeren Krankheitsverlaufs, und der geht selten rückwärts. Kommen neue Erkrankungen dazu oder verschlechtern sich bestehende, kann ein Verschlimmerungsantrag auf 80 sinnvoll sein, denn ab dort gibt es die Fahrtkostenpauschale auch ohne Merkzeichen G und der Pauschbetrag steigt weiter. Wie immer gilt: Vor dem Antrag die Befundlage prüfen, denn neu bewertet wird der gesamte Zustand. Bei Herabsetzungen nach einer Nachprüfung hilft der Widerspruch, der aufschiebende Wirkung hat.

Die Nachbarstufen

Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten festgestellt, und was sich von Stufe zu Stufe ändert, ist unterschiedlich viel. Was direkt daneben liegt, finden Sie die Stufe darunter unter GdB 60 und die nächste Stufe unter GdB 80. Eine Gesamtübersicht mit allen Stufen von 20 bis 100 und den jeweiligen Pauschbeträgen steht auf der Seite zu den GdB-Stufen. Wie sich mehrere Erkrankungen zu einem Gesamtwert verbinden, erklärt die Seite zum Gesamt-GdB.

Die Kombinationen aus Stufe und Merkzeichen entscheiden hier über bares Geld, allen voran bei den Fahrtkosten. Wer nur auf die Zahl schaut, übersieht genau diesen Teil.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Bekomme ich die 900 Euro Fahrtkostenpauschale automatisch?

Nein, Sie tragen sie in der Steuererklärung ein, in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Voraussetzung bei GdB 70 ist das Merkzeichen G im Ausweis oder Bescheid. Die Pauschale gilt pro Jahr und Person, nicht pro Fahrzeug, und wird um die zumutbare Belastung gemindert.

Kann ich Wertmarke und Fahrtkostenpauschale gleichzeitig nutzen?

Ja, das eine schließt das andere nicht aus. Die Wertmarke betrifft den Nahverkehr, die Fahrtkostenpauschale die Steuer. Nur bei der Kfz-Steuerermäßigung müssen Sie sich mit dem Merkzeichen G entscheiden: entweder Wertmarke oder halbe Kfz-Steuer.

Was bringt der Sprung von 70 auf 80 konkret?

Vor allem zwei Dinge: Die Fahrtkostenpauschale von 900 Euro gibt es ab 80 ohne Merkzeichen G, und der Pauschbetrag steigt von 1.780 auf 2.120 Euro. Außerdem ist ein GdB von 80 eine der möglichen Voraussetzungen für das Merkzeichen RF, wenn der Besuch öffentlicher Veranstaltungen dauerhaft unmöglich ist.

Hinweis: Die Inhalte auf GdBL dienen der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes noch eine medizinische Beratung dar. Über den Grad der Behinderung entscheidet ausschließlich das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage der ärztlichen Befunde im Einzelfall.